pafl: Modernisierung des schiedsrichterlichen Verfahrens - Vernehmlassungsvorlage verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. Mai (pafl) - Die Regierung hat an der Sitzung vom 6. Mai 2008 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens verabschiedet. Die Bestimmungen über das aktuelle schiedsrichterliche Verfahren stammen in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1895 und wurden im Rahmen der Zivilprozessordnung im Jahr 1912 aus dem österreichischen Recht rezipiert. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe, insbesondere der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verpflichteten Regelung des Schiedsrechts.
Das Regierungsprogramm 2005 bis 2009 sieht unter anderem auch die Prüfung des Beitritts Liechtensteins zum UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, abgeschlossen in New York am 10. Juni 1958 (New Yorker Übereinkommen) vor. "Ein Beitritt zu diesem Übereinkommen ist aber nur sinnvoll, wenn unser Schiedsrecht auch internationalen Standards entspricht", erläutert Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger Justizminister die Beweggründe der Vorlage und erklärt weiter: "Deshalb gilt es zunächst die Grundlage zu schaffen und die in ihrem Wesen über 100 Jahre alten Bestimmungen zum Schiedsrecht einer Modernisierung zu unterziehen. Damit schlagen wir gleichzeitig die Brücke für eine internationale Anwendbarkeit."
Die Schaffung eines modernen Schiedsrechts bildet darüber hinaus einen wichtigen Teil der Umsetzungsinitiativen im Rahmen der Projektes FUTURO. Liechtenstein soll - so der Schlussbericht FUTURO - international als Schiedsgerichtsstandort etabliert werden.
Die Vorlage orientiert sich an österreichischem Recht. In Österreich trat am 1. Juli 2006 mit dem Schiedsrechts-Änderungs-Gesetz eine Totalrevision des Schiedsrechts in Kraft, welche sich wiederum an den Empfehlungen des UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit orientierte. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen den Wirtschaftsstandort Liechtenstein dadurch stärken, dass sie Liechtenstein zu einem attraktiven Schiedsort machen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 11. Juli 2008; der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Hubert Wachter, Mitarbeiter der Regierung
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