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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Abgeltungsverordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 27. Mai 2008 eine Verordnung über die Abänderung der 
Abgeltungsverordnung genehmigt und erlassen. Die Abgeltungsverordnung
wurde letztmalig im Jahre 2005 in starker Anlehnung an die 
Schweizerische Direktzahlungsverordnung angepasst.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat letztes Jahr im
Rahmen der Verordnungsanpassungen zur Agrarpolitik 2011 auch die 
Direktzahlungsverordnung angepasst und diese mit deren Änderungen auf
den 14. November 2007 in Kraft gesetzt. Die liechtensteinische 
Landwirtschaft ist mit dem schweizerischen Wirtschaftsraum eng 
verbunden. Damit der gleiche Produkte- und Produktionsstandard 
gesichert ist, müssen die schweizerischen Richtlinien übernommen 
werden. Mit der beantragten Abänderung der Verordnung wird ein 
Gleichstand mit den geänderten schweizerischen Bestimmungen 
gewährleistet.
Es werden insbesondere Anpassungen an die Bewirtschaftung von 
extensiv genutzten Wiesen und Buntbrachen vorgenommen. Ebenso werden 
unter anderem die Anforderungen des ökologischen Ausgleiches an die 
schweizerischen Regulativen und die technischen Regeln im Anhang der 
Abgeltungsverordnung angepasst. Aus der Abänderung sind keine 
finanziellen Konsequenzen zu erwarten.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Amtsleiter
+423 236 66 00

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