pafl: Abänderung der Abgeltungsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2008 eine Verordnung über die Abänderung der Abgeltungsverordnung genehmigt und erlassen. Die Abgeltungsverordnung wurde letztmalig im Jahre 2005 in starker Anlehnung an die Schweizerische Direktzahlungsverordnung angepasst.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat letztes Jahr im Rahmen der Verordnungsanpassungen zur Agrarpolitik 2011 auch die Direktzahlungsverordnung angepasst und diese mit deren Änderungen auf den 14. November 2007 in Kraft gesetzt. Die liechtensteinische Landwirtschaft ist mit dem schweizerischen Wirtschaftsraum eng verbunden. Damit der gleiche Produkte- und Produktionsstandard gesichert ist, müssen die schweizerischen Richtlinien übernommen werden. Mit der beantragten Abänderung der Verordnung wird ein Gleichstand mit den geänderten schweizerischen Bestimmungen gewährleistet.
Es werden insbesondere Anpassungen an die Bewirtschaftung von extensiv genutzten Wiesen und Buntbrachen vorgenommen. Ebenso werden unter anderem die Anforderungen des ökologischen Ausgleiches an die schweizerischen Regulativen und die technischen Regeln im Anhang der Abgeltungsverordnung angepasst. Aus der Abänderung sind keine finanziellen Konsequenzen zu erwarten.
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