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Fürstentum Liechtenstein

pafl: OIE anerkennt Liechtenstein als Land mit kontrolliertem BSE-Risiko

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. Juni (pafl) - An der 76.
Generalversammlung des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) hat die
Vollversammlung Liechtenstein als Land mit "kontrolliertem 
BSE-Risiko" anerkannt. Landestierarzt Peter Malin konnte am 30. Mai 
in Paris das entsprechende Tiergesundheits-Zertifikat entgegennehmen.
Vorausgegangen war die Beurteilung Liechtensteins durch die 
Generaldirektion Gesundheit der Europäischen Kommission (DG Sanco) 
als Land mit unbekanntem BSE-Status.
Während sich die Mitgliedstaaten  der Europäischen Gemeinschaft 
selbst mit Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2007 per 1. Juli 
2007 vorläufig als Länder mit kontrolliertem BSE-Risiko erklärt 
hatten, wurde zwar die entsprechende Anerkennung der Schweiz durch 
das Internationale Tierseuchenamt anerkannt, dem Fürstentum 
Liechtenstein hingegen als Land mit unbestimmtem BSE-Risko 
Handelsrestriktionen in Aussicht gestellt.
In der Folge trat Liechtenstein der 
Welt-Tiergesundheitsorganisation OIE per 1. Januar 2008 als 172. 
Mitgliedstaat bei und reichte das Dossier um Anerkennung 
Liechtensteins als Land mit "kontrolliertem BSE-Risiko" ein. 
Letzteres wurde von der wissenschaftlichen Kommission des OIE 
geprüft, befürwortet und den anderen Mitgliedstaaten zur 
Stellungnahme unterbreitet. Nach positivem Abschluss des 
Prüfverfahrens erfolgte nun die angestrebte Anerkennung.
Im Rahmen der Jahresversammlung der 
Welt-Tiergesundheitsorganisation überreichten deren Generaldirektor 
und der Präsident des Wissenschaftlichen Komitees diverse 
Tiergesundheits-Zertifikate an eine Reihe von weiteren 
Mitgliedstaaten, womit die OIE deren definierten 
Tiergesundheitsstatus betreffend spezifischer Tierseuchen anerkennt. 
International wird  zwischen Ländern mit "vernachlässigbarem 
BSE-Risiko", mit "kontrolliertem BSE-Risiko" und mit "unbestimmtem 
BSE-Risiko" unterschieden. Neben den Aspekten der Tiergesundheit und 
Lebensmittelsicherheit tragen auch Handelsregelungen zum Schutz von 
Mensch und Tier und deren Auswirkungen zur besonderen Bedeutung des 
nun von der OIE zuerkannten BSE-Status bei.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
Tel.: +423 236 73 20

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