pafl: Abänderung des Landesbürgerrechtsgesetzes vorgeschlagen
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag einen Vorschlag zur Abänderung des Landesbürgerrechtsgesetzes. Dadurch sollen ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren für Staatenlose und Findelkinder sowie Integrationsmassnahmen für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner geschaffen werden.
Einerseits umfasst die Gesetzesvorlage schwerpunktmässig die aufgrund einer Motion aus dem Jahre 2006 geforderten notwendigen integrativen Bestimmungen, wie die Beherrschung der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechtsordnung und der Staatskunde sowie eine positiv abgelegte Prüfung. Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket sollen sich Ausländer leichter, rascher und besser in die liechtensteinische Gesellschaft unter Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und unter Beibehaltung der eigenen Identität gut eingliedern können.
Andererseits war die Regierung mit einer Initiative aus dem Jahre 1999 eingeladen worden, ein erleichtertes Verfahren für die Einbürgerung von Staatenlosen zu überprüfen. Der vorliegende Regierungsvorschlag über die erleichterte Einbürgerung von Staatenlosen und von Findelkindern orientiert sich zum einen im wesentlichen an jener Lösung, wie sie von den Initianten dargelegt wurde, und zum anderen, als Vorbereitung für den geplanten Beitritt, am Übereinkommen über die Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (New Yorker Konvention) und am Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Mit der Gesetzesanpassung können noch bestehende Lücken bezüglich der liechtensteinischen Mitgliedschaft bei diesen internationalen Übereinkommen geschlossen werden.
Weitere Anpassungen des Landesbürgerrechtsgesetzes betreffen die Verleihungsvoraussetzungen und -hindernisse, die erweitert wurden, um einerseits eine objektivere Einbürgerungspraxis zu ermöglichen und andererseits einen flexibleren Handlungsspielraum für die zuständigen Behörden zu schaffen.
Insgesamt umfasst die Gesetzesvorlage im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Einführung von Integrationsmassnahmen; - Schaffung erweiterter Verleihungsvoraussetzungen und -hindernisse; - Einführung des Erwerbs durch unbekannte Abstammung (Findelkind); - Einführung des Erwerbs infolge Staatenlosigkeit; - Anpassung der Wohnsitzerfordernisse zum einen an die Integrationsmassnahmen und zum anderen an die umliegenden Nachbarstaaten; - Gegliederte Übersicht durch Einteilung in Kapitel; - Vereinheitlichung der Verfahrensschritte.
Aus sachbezogenen Gründen soll die Abänderung des Landesbürgerrechtsgesetzes mit dem neuen Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit insbesondere im integrativen Bereich abgestimmt und beide Gesetzes sollen gemeinsam dem Landtag zur Behandlung unterbreitet werden.
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Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
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