pafl: Änderungen im Flüchtlingsgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz) an den Landtag verabschiedet. Das Gesetz über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz) ist seit 1. Juli 1998 in Kraft. Am 28. Februar 2008 unterzeichnete Liechtenstein die Vertragstexte hinsichtlich einer Beteiligung an den Systemen "Schengen" und "Dublin". Die geplante Assoziierung an die Zusammenarbeit nach "Dublin" macht mehrere Anpassungen des Flüchtlingsgesetzes erforderlich.
Im Wesentlichen handelt es sich um Bestimmungen bezüglich der Anhaltung bei einer illegalen Einreise, der Aufnahme in einem Drittstaat, der erkennungsdienstlichen Behandlung, Eurodac sowie der Informationspflicht, dem Auskunftsrecht und der Bekanntgabe von Personendaten an Dublin-assoziierte Staaten. Durch die vorliegende Gesetzesanpassung werden die Zuständigkeiten für das Asylverfahren mittels klarer Kriterien bestimmt und der Asylmissbrauch durch Mehrfachgesuche wird verhindert.
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