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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderungen im Flüchtlingsgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 3. Juni 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und 
Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz) an den Landtag verabschiedet. 
Das Gesetz über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen 
(Flüchtlingsgesetz) ist seit 1. Juli 1998 in Kraft. Am 28. Februar 
2008 unterzeichnete Liechtenstein die Vertragstexte hinsichtlich 
einer Beteiligung an den Systemen "Schengen" und "Dublin". Die 
geplante Assoziierung an die Zusammenarbeit nach "Dublin" macht 
mehrere Anpassungen des Flüchtlingsgesetzes erforderlich.
Im Wesentlichen handelt es sich um Bestimmungen bezüglich der 
Anhaltung bei einer illegalen Einreise, der Aufnahme in einem 
Drittstaat, der erkennungsdienstlichen Behandlung, Eurodac sowie der 
Informationspflicht, dem Auskunftsrecht und der Bekanntgabe von 
Personendaten an Dublin-assoziierte Staaten. Durch die vorliegende 
Gesetzesanpassung werden die Zuständigkeiten für das Asylverfahren 
mittels klarer Kriterien bestimmt und der Asylmissbrauch durch 
Mehrfachgesuche wird verhindert.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09

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