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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Steuerungssysteme im Hochschulwesen in Europa - Politik, Strukturen, Finanzierung und Hochschulpersonal

Vaduz (ots)

Sperrfrist bis 19.06.2008, 00:00 Uhr
Die Modernisierung der Hochschulbildung
stellt auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene eines der 
wichtigsten Anliegen der Entscheidungsträger im Rahmen des Prozesses 
von Lissabon und der Schaffung des Europäischen Hochschulraums dar. 
Diese neue Veröffentlichung von Eurydice beschäftigt sich mit dem 
Thema "Governance im Hochschulwesen" und insbesondere mit den 
folgenden Aspekten: Strukturen, Mittelzuweisungs- und 
Aufsichtsverfahren in der öffentlichen Hochschulfinanzierung, 
Autonomie der Hochschulen in der Einwerbung und Verwendung von 
Drittmitteln und Verwaltung des Hochschulpersonals.
Zunehmende Einbeziehung von externen Akteuren
Die Hauptverantwortung für die strategische Planung, Entwicklung 
und Organisation der Hochschule sowie für die Tätigkeiten der 
Hochschule in den Bereichen Leitung, Verwaltung und Aufsicht trägt in
der Regel der Rektor der Hochschule. In den meisten Fällen wird der 
Rektor von hochschulinternen Akteuren ernannt, in einem Drittel der 
Staaten obliegt die Berufung des Rektors einer externen Instanz 
(zuständiges Ministerium oder Staatsoberhaupt).
In den meisten Staaten verfügen die Hochschulen heute über ein 
Aufsichtsorgan, das sich aus externen Akteuren aus den Bereichen 
Wirtschaft, Handel und Gesellschaft zusammensetzt. Hauptaufgabe 
dieses Organs ist es, die Unabhängigkeit der Hochschule zu sichern 
und im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten der Hochschule darüber 
zu wachen, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und 
Vorschriften eingehalten werden. In rund fünfzehn Staaten sind 
externe Akteure in den Entscheidungsorganen der Hochschulen 
vertreten, die in erster Linie für die langfristige Planung zuständig
sind.
Finanzielle Autonomie der Hochschulen
Mit Ausnahme einiger Staaten verfügen die einzelnen Hochschulen 
über eine weit reichende finanzielle Autonomie in der Verwaltung der 
ihnen zugewiesenen Gesamtmittelausstattung. Fast alle Staaten 
verwenden eine Finanzierungsformel zur Berechnung der Höhe der 
öffentlichen Zuwendungen für die einzelnen Hochschulen. Zugrunde 
gelegt werden hierbei in der Regel verschiedene Input-bezogene 
Kriterien (Anzahl der Studierenden usw.), häufig in Kombination mit 
Leistungskriterien. Die obersten Behörden vergeben ferner zusätzliche
Mittel über verschiedene Verfahren zur Steuerung der strategischen 
Orientierung der Hochschulen. Dies gilt insbesondere für die Vergabe 
von Mitteln für Forschungsprojekte im Zusammenhang mit einzelnen 
nationalen Prioritäten oder mehrjährige Leistungsverträge, die sich 
auf einen Großteil auf die Gesamtheit der öffentlichen 
Hochschulfinanzierung beziehen.
Private Mittel: je nach Staat sehr unterschiedliche 
Entscheidungsbefugnisse
Zu den wichtigsten zulässigen privaten Finanzierungsquellen 
gehören die folgenden: Spenden und Schenkungen von Privatpersonen, 
Partnerschaften zwischen Hochschulen und privaten Vertragspartnern im
Rahmen von Forschungsabkommen sowie Einnahmen aus der Lieferung von 
Dienstleistungen. Die überwiegende Mehrheit der europäischen Staaten 
hat Fördermaßnahmen eingerichtet, um die Einwerbung von privaten 
Mitteln durch die Hochschulen zu begünstigen. Zu nennen sind hier an 
erster Stelle die Steuervergünstigungen für Geldgeber und Partner aus
dem privaten Sektor.
Hochschulpersonal
In der überwiegenden Mehrheit der Staaten gilt in Bezug auf die 
Definition der Personalkategorien und den dazu gehörenden 
Einstellungskriterien das Prinzip des regulierenden Staates. Für die 
Definition aller weiteren Phasen des Personaleinstellungsverfahrens 
sind hingegen in den meisten Staaten im Wesentlichen die einzelnen 
Hochschulen zuständig. In der überwiegenden Mehrheit der Staaten 
gelten die einzelnen Hochschulen als Arbeitgeber des 
Hochschulpersonals.
Die gesamte Studie kann unter www.eurydice.org in englischer oder 
französischer Sprache heruntergeladen oder telefonisch unter +423 / 
236 67 74 bestellt werden.
Eurydice auf einen Blick
Die wichtigste Aufgabe von Eurydice besteht darin, allen Akteuren 
im Bildungsbereich und den bildungspolitischen Entscheidungsträgern 
Informationen und Analysen zur Verfügung zu stellen, die auf ihre 
Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eurydice, das Informationsnetz zum 
Bildungswesen in Europa, das von der Europäischen Kommission und den 
Mitgliedstaaten eingerichtet wurde, bildet einen der strategischen 
Pfeiler für die Zusammenarbeit im Bildungswesen und ist seit 1980 im 
Dienste der Erleichterung der Zusammenarbeit durch ein besseres 
Verständnis der Bildungssysteme und -politiken tätig. Seit 1995 ist 
Eurydice auch fester Bestandteil des gemeinschaftlichen Programms im 
Bereich der allgemeinen Bildung.
Das Eurydice-Netz setzt sich zusammen aus einer Europäischen 
Informationsstelle, die in Brüssel angesiedelt ist, und Nationalen 
Informationsstellen in jedem der 31 Staaten, die am Aktionsprogramm 
im Bereich des lebenslangen Lernens teilnehmen (die 27 
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die drei EFTA/EWR-Staaten und
die Türkei), die in der Regel in den Bildungsministerien oder in 
diesen nahe stehenden Einrichtungen angesiedelt sind. Darüber hinaus 
unterstützt die Europäische Eurydice-Informationsstelle die 
Kommission im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Organisationen, insbesondere dem Europarat, der Organisation für 
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der 
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und 
Kultur (Unesco).

Kontakt:

Schulamt
Marion Steffens-Fisler, Informationsstelle EURYDICE
Tel.: +423 / 236 67 74

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