pafl: Verordnung zum neuen Tabakpräventionsgesetz beschlossen
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2008 die Verordnung zum neuen Tabakpräventionsgesetz genehmigt. Die Verordnung konkretisiert das vom Landtag am 13. Dezember 2007 beschlossene Gesetz. Unter anderem werden in der Verordnung die Räume und Bereiche genannt, in denen das Rauchverbot gilt, die Kennzeichnungspflichten entsprechend formuliert sowie der Vollzug geregelt.
"Das neue Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor den Gefahren des Passivrauchens", so Regierungsrat Martin Meyer. "Die Regierung ist sich bewusst, dass das vom Landtag beschlossene Tabakpräventionsgesetz für Gesprächsstoff sorgt. Während sich jedoch mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Liechtenstein klar für ein "Ja" zum neuen Gesetz aussprechen, gibt es speziell in der Gastronomie offene Fragen bei der Umstellung, alle anderen Regelungsbereiche des Gesetzes sind unbestritten."
Gebäude und Räumlichkeiten mit Rauchverbot
Das neue Rauchverbot gilt gemäss Tabakpräventionsgesetz
- in Gebäuden des Gemeinwesens; - in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen; - in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind; - in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Rauchverbot insbesondere in folgenden Einrichtungen gilt:
- in Gebäuden von Land und Gemeinden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften; - in Restaurants, Bars, Diskotheken; - in Schulen und anderen Bildungsstätten; - in Krankenhäusern; - in Kinos, Museen, Bibliotheken, Theatern; - in Empfangsräumen und Ladenlokalen; - im Zug, Bus, Postauto.
Regelmässige Kontrollen vorgesehen
Regierungsrat Martin Meyer betont, dass es in der Einführungsphase regelmässige Kontrollen des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen geben wird. Kontrollen sind in allen Regelungsbereichen, welche das Gesetz vorsieht, geplant. Kontrollen werden insbesondere aber auch in allen Gaststätten durchgeführt. Für alle Betriebe gelten dabei die gleichen Rechte und Pflichten. Regierungsrat Martin Meyer: "Die Kontrollen werden mit Augenmass und natürlich immer im Rahmen der Verhältnismässigkeit durchgeführt werden. Die Regierung ist sich bewusst, dass es mit der Einführung des Tabakpräventionsgesetzes zu einer neuen Situation in Liechtenstein kommen wird, die bei allen Beteiligten eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Der Gesetzgeber hat im Vollzug jedoch auch eine Mitwirkungspflicht der verantwortlichen Personen vorgesehen. Dies bedeutet, dass diese Personen auch im Vollzug mitwirken müssen."
Draussen rauchen - drinnen geniessen
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern haben gezeigt, dass die Einführung des Nichtraucherschutzes viel unproblematischer ist, als vorher angenommen wurde. Kunden stellen sich darauf ein, gemeinsam vor der Türe zu rauchen. Nichtraucher geniessen das rauchfreie Essen. Zigarettenrauch enthält über 4'000 Schadstoffe. Die gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens sind wissenschaftlich bewiesen.
www.rauchfrei.li
Die Regierung hat auf der neuen Website www.rauchfrei.li alle offenen Fragen und Informationen zum neuen Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse zusammengefasst. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für weitere Informationen zur Verfügung.
"Immer mehr Länder in Europa und der Welt halten öffentlich zugängliche geschlossene Räume rauchfrei. Ein Trend, der nicht mehr umkehrbar ist. Ab 1. Juli 2008 wird es in Liechtenstein 'draussen rauchen - drinnen geniessen' heissen", so Regierungsrat Martin Meyer über die internationale Entwicklung zum Schutz der Nichtraucher.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10