pafl: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung - Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2008
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Juni (pafl) - Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2008 haben somit alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht überschreitet (45'000 Franken für alleinstehende / alleinerziehende Personen bzw. 54'000 Franken für Ehepaare).
Der Erwerb setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerpflichtiger Erwerb (Ziffer 15 der Steuererklärung) + 5 Prozent des Reinvermögens (Ziffer 6 der Steuererklärung)
Bei AHV- und IV-Renten sind zusätzlich noch 70 Prozent Freibetrag der AHV/IV-Rente (Ziffer 13.1 der Steuererklärung) abzuziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2008 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2007. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Antragsfrist bis 31. Oktober 2008
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2008 auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (erhältlich dort oder bei den Gemeindeverwaltungen) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit weitergeleitet. Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice (der Krankenkasse), gültig ab 1. Januar 2008, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2007 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an das Amt für Gesundheit weiter. Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres 2008 eingereicht, hat der Antragsteller sich an das Amt für Gesundheit zu wenden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein vergangenes Jahr besteht nur bei Vorliegen von entschuldbaren Gründen (z. B. eines nachweisbaren, längeren Spitalaufenthaltes).
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2008 ca. im November, Dezember 2008 und Januar 2009 ausbezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung / Prämienverbilligung, Vaduz, gerne zur Verfügung (Tel.: 236 73 43, Fax: 236 73 50, E-Mail: cornelia.konrad@ag.llv.li, Internet: www.ag.llv.li).
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad, Abt. Kranken- und Unfallversicherung
Tel.: +423 236 73 43