pafl: Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft fertig gestellt
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Juni (pafl) - In der Regierungssitzung vom 24. Juni 2008 wurde - neben den Vorlagen zum Erbrecht und Ausserstreitgesetz - der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft, welcher im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" erarbeitet wurde, verabschiedet.
Das derzeit geltende Beistands- und Kuratorenrecht beruht auf einer im Jahr 1988 durchgeführten Vormundschaftsnovelle und orientiert sich am schweizerischen Beistandsrecht, wobei auch Elemente des österreichischen Rechts enthalten sind. Da seit der letzten Gesetzesänderung in Liechtenstein 20 Jahre vergangen sind, erscheinen die gegenwärtigen Bestimmungen nicht mehr zeitgemäss und bedürfen einer Modernisierung. Eine Modernisierung ist auch angesichts der demographischen Veränderungen unserer Gesellschaft (steigende Lebenserwartung, Ansteigen der Anzahl älterer Menschen) notwendig. Es ist absehbar, dass in Zukunft mit einem vermehrten Anstieg an Personen zu rechnen ist, die ihre Aufgaben nicht mehr selbst zu besorgen vermögen. "Damit ein Ansteigen von Beistandschaften und demzufolge auch eine weitere Belastung der Gerichte vermieden werden kann, war es an der Zeit, über etwaige Alternativen zur Beistandschaft nachzudenken, die ohne gerichtliche Intervention auskommen", führt Justizminister Klaus Tschütscher aus.
"Als Rezeptionsgrundlage für eine umfassende Reform des Beistandsrechts biete sich das österreichische Sachwalterrecht an, welches in Österreich am 1. Juli 2007 in Kraft getreten sei, und im internationalen Vergleich als modern und fortschrittlich gilt. Es hat sich auch bereits in anderen Staaten wie z.B. in Deutschland als einflussreich erwiesen und stellt somit die geeignete Rezeptionsgrundlage (mit Ausnahme der gesetzlichen Angehörigenvertretung) für Liechtenstein dar", so der Justizminister weiter.
Die Schwerpunkte der Vorlage bilden zum einen die terminologischen Änderungen und zum anderen die Stärkung der Autonomie der behinderten Person sowie die Aufgabe des Sachwalters im Bereich der Personensorge. Die Stärkung der Autonomie der behinderten Person äussert sich in der Möglichkeit eine Sachwalterverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen sowie in der Verankerung einer "Wunschermittlungspflicht" des Sachwalters. Auch die verstärkte Wahrnehmung der Personensorge durch den Sachwalter stellt einen wichtigen Punkt der Reform dar.
DieVernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
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