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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft fertig gestellt

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Juni (pafl) - In der Regierungssitzung
vom 24. Juni 2008 wurde - neben den Vorlagen zum Erbrecht und 
Ausserstreitgesetz - der Vernehmlassungsbericht der Regierung 
betreffend die Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft, welcher im 
Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" erarbeitet wurde, 
verabschiedet.
Das derzeit geltende Beistands- und Kuratorenrecht beruht auf 
einer im Jahr 1988 durchgeführten Vormundschaftsnovelle und 
orientiert sich am schweizerischen Beistandsrecht, wobei auch 
Elemente des österreichischen Rechts enthalten sind. Da seit der 
letzten Gesetzesänderung in Liechtenstein 20 Jahre vergangen sind, 
erscheinen die gegenwärtigen Bestimmungen nicht mehr zeitgemäss und 
bedürfen einer Modernisierung. Eine Modernisierung ist auch 
angesichts der demographischen Veränderungen unserer Gesellschaft 
(steigende Lebenserwartung, Ansteigen der Anzahl älterer Menschen) 
notwendig. Es ist absehbar, dass in Zukunft mit einem vermehrten 
Anstieg an Personen zu rechnen ist, die ihre Aufgaben nicht mehr 
selbst zu besorgen vermögen. "Damit ein Ansteigen von 
Beistandschaften und demzufolge auch eine weitere Belastung der 
Gerichte vermieden werden kann, war es an der Zeit, über etwaige 
Alternativen zur Beistandschaft nachzudenken, die ohne gerichtliche 
Intervention auskommen", führt Justizminister Klaus Tschütscher aus.
"Als Rezeptionsgrundlage für eine umfassende Reform des 
Beistandsrechts biete sich das österreichische Sachwalterrecht an, 
welches in Österreich am 1. Juli 2007 in Kraft getreten sei, und im 
internationalen Vergleich als modern und fortschrittlich gilt. Es hat
sich auch bereits in anderen Staaten wie z.B. in Deutschland als 
einflussreich erwiesen und stellt somit die geeignete 
Rezeptionsgrundlage (mit Ausnahme der gesetzlichen 
Angehörigenvertretung) für Liechtenstein dar", so der Justizminister 
weiter.
Die Schwerpunkte der Vorlage bilden zum einen die terminologischen
Änderungen und zum anderen die Stärkung der Autonomie der behinderten
Person sowie die Aufgabe des Sachwalters im Bereich der 
Personensorge. Die Stärkung der Autonomie der behinderten Person 
äussert sich in der Möglichkeit eine Sachwalterverfügung oder eine 
Vorsorgevollmacht zu erstellen sowie in der Verankerung einer 
"Wunschermittlungspflicht" des Sachwalters. Auch die verstärkte 
Wahrnehmung der Personensorge durch den Sachwalter stellt einen 
wichtigen Punkt der Reform dar.
DieVernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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