pafl: Wichtiger Impuls für den Handel zwischen den EWR-Mitgliedstaaten durch das "New Legislativ Framework" (NLF)
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. Juli (pafl) - Im Rahmen der zweitägigen "DACH"-Sitzung (Treffen der Akkreditierungsstellen aus Deutschland-D, Österreich-A, der Schweiz-CH und Liechtenstein) hat das Amt für Handel und Transport auf Initiative des Ressort Wirtschaft am Dienstag, 29. Juli 2008, eine Informationsveranstaltung über die neuen Inverkehrsetzungsbestimmungen (NLF) im EWR angeboten. Vertreter der interessierten Unternehmen, der Wirtschaftsverbände und der betroffenen Behörden haben sich über die geplanten Massnahmen informieren lassen.
Amtsleiter Wilfried Pircher führte in das Thema ein und leitete die Diskussion. Annabel Brewka von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Unternehmen und Industrie) fasste die umfangreichen Verordnungen und Beschlüsse zum neuen System anschaulich zusammen und ergänzte ihre Ausführungen mit dem Umsetzungsfahrplan in der Europäischen Union. Die Situation in der Schweiz wurde von Veronika Kuhn-Styrsky vom Staatsekretariat für Wirtschaft in Bern und von Jörg Manz vom Zollinspektorat Schaanwald dargelegt. Thomas Näf vom Amt für Handel und Transport erläuterte die rechtliche und organisatorische Ausgangslage in Liechtenstein. In der anschliessenden Diskussionsrunde konnten die Teilnehmer Fragen zu ihren Spezialgebieten klären. Die neue Ausrichtung und das Ziel der Harmonisierung wurden allseits begrüsst.
Was wird mit dem neuen Rechtsrahmen bezweckt? Die mit dem neuen Rechtsrahmen verbundenen Massnahmen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes, denn sie werden diesem die stärksten Impulse seit dem so genannten Delors-Paket von Anfang der 90er-Jahre geben. Das Paket wird viele technische Hemmnisse beseitigen und so die Vermarktung von Waren in anderen Mitgliedstaaten vereinfachen. Eine nationale technische Vorschrift dürfte nicht mehr verhindern, dass ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat bereits rechtmässig in Verkehr gebracht wurde, auch in einem anderen Mitgliedstaat vermarktet wird. Ein Mitgliedstaat, der einem Produkt den Marktzugang verweigern will, muss die objektiven Gründe hierfür genau und ausführlich darlegen und dem einführenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese Verlagerung der Beweislast wird den Unternehmen hohe, unnötige Kosten ersparen.
Eine weitere Neuerung wird die Einrichtung von Produktinfostellen in allen Mitgliedstaaten sein. Diese Stellen werden über die nationalen technischen Vorschriften informieren, damit Unternehmen, insbesondere KMU, sich zuverlässige und präzise Angaben über das geltende Recht in dem Mitgliedstaat beschaffen können, in dem sie ihre Produkte absetzen wollen.
Das NFL umfasst insbesondere
- Die Einführung besserer Regeln für die Marktüberwachung, um Endverbraucher und gewerbliche Nutzer vor unsicheren Produkten, einschliesslich Einfuhren aus Drittländern, zu schützen.
- Die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit und der Qualität der Konformitätsbewertung von Produkten durch strengere und klarere Regeln für die Notifizierungsanforderungen der Konformitätsbewertungsstellen.
- Die Wiedererlangung der Glaubwürdigkeit und Klarstellung der Bedeutung der CE-Kennzeichnung.
- Die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Industrieerzeugnisse in Form eines Instrumentariums von Massnahmen, auf denen künftige Rechtsvorschriften aufbauen können.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Thomas Näf
Tel.: +423 236 69 04
thomas.naef@aht.llv.li