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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Internationale Diskussionen über e-Voting

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. August (pafl) - Der stellvertretende
Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im österreichischen 
Innenministerium, Gregor Wenda, traf in Vaduz zu einem 
Gedankenaustausch mit den zuständigen Referenten aus dem Ressort 
Inneres und der Regierungskanzlei zusammen. Im Mittelpunkt der 
Diskussionen standen dabei unter anderem die aktuellen Vorbereitungen
für die am 28. September 2008 stattfindende Nationalratswahl in 
Österreich und die bisherigen Erfahrungen Österreichs mit der 
elektronischen Stimmabgabe (e-Voting).
Geheimhaltung steht im Mittelpunkt
Auch Regierungsrat Martin Meyer informierte sich über den 
aktuellen Stand der "e-Voting Diskussionen" in Wien: "Bereits 2004 
befasste sich eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Inneres mit
der Frage der Machbarkeit von e-Voting-unterstützten Wahlen in 
Österreich. Seit damals wird im österreichischen Innenministerium auf
diesem Gebiet weiter aktiv geforscht. Einer der zentralen 
Diskussionspunkte ist die Gewährleistung der Geheimhaltung der 
abgegebenen Stimmen. Zur Einführung von e-Voting in Österreich 
müssten einige Artikel im Verfassungsgesetz geändert werden."
Hochrechnungen erfolgen computerunterstützt
Der papierene Wahlzettel wird in Österreich deshalb wohl erst 
langsam Konkurrenz durch Maus und Bildschirm bekommen. Grundsätzlich 
ist die Verwaltung in Österreich bereits stark von 
Informationstechnologie unterstützt; auch beim Prozedere rund um 
Wahlen gewinnt die IT zunehmend an Bedeutung. Bei Bundeswahlen werden
etwa die Landesergebnisse durch ein eigens entwickeltes System ins 
Innenministerium übermittelt; sowohl Hochrechnungen als auch die 
Umrechnung des Wahlergebnisses in Mandate geschehen computergestützt.
Erik Purgstaller vom Ressort Inneres: "E-Government wird bereits 
jetzt in Liechtenstein sehr erfolgreich praktiziert. Wie in 
Österreich werden auch bei uns bereits sehr viele Behördengänge über 
das Internet angeboten. Dieses Angebot wird bei uns im Land sehr gut 
angenommen."
E-Voting auch für Österreich interessant
Obwohl Österreich im E-Government-Bereich viel erreicht hat, steht
man bei der Frage der elektronischen Wahlen derzeit erst am Anfang. 
Gregor Wenda hat unter anderem in Estland die weltweit erste reale 
Verwendung von e-Voting beobachtet und besucht seit Jahren 
Fachexperten-Treffen. In Österreich rechnet er im Moment noch nicht 
mit einem Einsatz von e-Voting bei Bundes- oder Landeswahlen, da die 
gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen. "Österreich verfügt derzeit 
noch über keine eigenen Erfahrungswerte mit e-Voting. Bevor wir uns 
auf staatliche Wahlen konzentrieren, sind Erfahrungen in anderen 
Bereichen wichtig, z.B. bei der Hochschülerschaftswahl 2009", so 
Wenda. Für diese Institution gebe es beispielsweise schon jetzt eine 
geeignete Rechtsgrundlage zur Durchführung von e-Voting.
Konferenz zu e-Voting
Der leitende Beamte aus dem Innenministerium nimmt in den 
kommenden Tagen an einer internationalen Konferenz in Schloss Hofen 
bei Bregenz teil, in der e-Voting-Experten aus allen Teilen der Welt 
über die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe beraten werden. Der 
Organisator der Konferenz - das Kompetenzzentrum "e-Voting.cc" - hat 
erst kürzlich in einer Studie die "e-Voting-Reife" von 31 Staaten, 
darunter alle EU-Staaten, diskutiert. Berücksichtigt werden dabei die
rechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und technischen 
Situationen in den Ländern. In der abschliessenden Reihung befindet 
sich Österreich auf Platz 6. Sehr gut hat Österreich bei der 
politischen Stabilität, der Verbreitung und Verwendung von 
Technologie in der Gesellschaft (Internet, e-Banking, 
Online-Shopping, e-Governance) und der Verwaltung abgeschnitten. Im 
Umstand, dass Österreich im vergangenen Jahr die Briefwahl im Inland 
und Ausland eingeführt hat, sieht Gregor Wenda einen wichtigen 
Schritt in Richtung e-Voting: "Damit hat der österreichische 
Gesetzgeber die frühere Verfassungsrechtslage, nach der die 
Stimmabgabe mit wenigen Ausnahmen nur vor einer Wahlbehörde zulässig 
war, klar abgeändert. In Zukunft könnte damit auch der Weg frei sein 
für andere Formen des Wählens ausserhalb des Wahllokals."

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423 236 60 92

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