pafl: Beitritt zum Haager Übereinkommen von 1970 betreffend die Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zum Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen. Das Haager Übereinkommen ist am 7. Oktober 1972 in Kraft getreten und hat eine breite Anerkennung gefunden. Bis heute gehören ihm 44 Vertragsstaaten an. Liechtenstein kann dem Übereinkommen beitreten. Es wird aber nur in den Beziehungen zu jenen Staaten gelten, die den Beitritt Liechtensteins nach seinem Vollzug anerkennen werden.
Liechtenstein hat im Bereich der Zivilrechtspflege, im Besonderen bezüglich der Verfahren und der Rechtshilfe, bisher nur wenige Abkommen abgeschlossen, so etwa das Europäische Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht, das Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen und den Vertrag vom 1. April 1955 mit Österreich über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft. Die Regierung hält es für angezeigt, den Beitritt zum Übereinkommen nun zu vollziehen, um im betroffenen Bereich die internationale Zusammenarbeit zu verstärken.
Das Übereinkommen befasst sich ausschliesslich mit Fragen der für die Rechtshilfe relevanten Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen und widerspiegelt organisatorische und verfahrensrechtliche Verbesserungen im Vergleich zu früheren Abkommen, welchen Liechtenstein nicht beigetreten ist. Insbesondere sieht das Übereinkommen eine Vereinfachung der Übermittlungswege und die Schaffung von Zentralen Behörden vor. Es wurde auch auf die Eigenheiten des anglo-amerikanischen Zivilprozessrechts Rücksicht genommen. Ausserdem sollen alle günstigeren und weniger einschneidenden Verfahren beibehalten werden, die sich für die Vertragsparteien des Übereinkommens aus dem internen Recht, aus internen Verfahrensvorschriften und aus bilateralen oder multilateralen Verträgen ergeben.
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