pafl: Verordnung über die Verwendung von Elektroschockgeräten und Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition formell aufgehoben
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. August 2008 die Verordnungen über die Verwendung von Elektroschockgeräten und über das Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition aufgehoben. Die in den Verordnungen normierten Verbote sind ins neue Waffengesetz überführt worden, welches bereits vom Landtag verabschiedet wurde.
Die Verordnungen über die Verwendung von Elektroschockgeräten und über das Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition waren von der Regierung gestützt auf das Waffengesetz von 1971 erlassen worden. Die Bestimmung sieht vor, dass die Regierung die Herstellung, die Einfuhr, die Veräusserung und Überlassung, den Besitz und das Führen von neuartigen Waffen und neuartiger Munition, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten, verbieten kann.
Anlässlich einer beim Obergericht im Jahr 2006 anhängigen Strafsache, in welcher das Verbot von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem nach der Verordnung über das Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition anzuwenden war, entschied das Obergericht, die diesbezügliche Verordnungsbestimmung dem Staatsgerichtshof zwecks Prüfung der Gesetzmässigkeit vorzulegen. Mit Urteil vom März 2007 erkannte der Staatsgerichtshof, dass das Verbot 1999 grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er hob jedoch die verfahrensgegenständlichen Bestimmungen trotzdem als verfassungswidrig auf (mit Aufschub der Rechtswirksamkeit um ein Jahr), da ein Verbot durch eine gestützt auf den entsprechenden Artikel des Waffengesetzes erlassene Verordnung nicht dauernd bestand haben könne. Letztlich obliege es dem Gesetzgeber, welche Waffen und Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und verboten haben möchte. Aus diesem Grund wurden die in den gegenständlichen Verordnungen normierten Verbote ins Waffengesetz überführt. Diese Vorlage wurde zwischenzeitlich vom Landtag verabschiedet. Die beiden Verordnungen werden deshalb nun formell aufgehoben.
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