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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über die Verwendung von Elektroschockgeräten und Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition formell aufgehoben

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 19. August 2008 die Verordnungen über die 
Verwendung von Elektroschockgeräten und über das Verbot besonders 
gefährlicher Waffen und Munition aufgehoben. Die in den Verordnungen 
normierten Verbote sind ins neue Waffengesetz überführt worden, 
welches bereits vom Landtag verabschiedet wurde.
Die Verordnungen über die Verwendung von Elektroschockgeräten und 
über das Verbot besonders gefährlicher Waffen und Munition waren von 
der Regierung gestützt auf das Waffengesetz von 1971 erlassen worden.
Die Bestimmung sieht vor, dass die Regierung die Herstellung, die 
Einfuhr, die Veräusserung und Überlassung, den Besitz und das Führen 
von neuartigen Waffen und neuartiger Munition, die aufgrund ihrer 
Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine Gefahr für die 
öffentliche Sicherheit darstellen könnten, verbieten kann.
Anlässlich einer beim Obergericht im Jahr 2006 anhängigen 
Strafsache, in welcher das Verbot von Flinten (Schrotgewehren) mit 
Vorderschaftrepetiersystem nach der Verordnung über das Verbot 
besonders gefährlicher Waffen und Munition anzuwenden war, entschied 
das Obergericht, die diesbezügliche Verordnungsbestimmung dem 
Staatsgerichtshof zwecks Prüfung der Gesetzmässigkeit vorzulegen. Mit
Urteil vom März 2007 erkannte der Staatsgerichtshof, dass das Verbot 
1999 grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er hob 
jedoch die verfahrensgegenständlichen Bestimmungen trotzdem als 
verfassungswidrig auf (mit Aufschub der Rechtswirksamkeit um ein 
Jahr), da ein Verbot durch eine gestützt auf den entsprechenden 
Artikel des Waffengesetzes erlassene Verordnung nicht dauernd bestand
haben könne. Letztlich obliege es dem Gesetzgeber, welche Waffen und 
Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und verboten haben
möchte. Aus diesem Grund wurden die in den gegenständlichen 
Verordnungen normierten Verbote ins Waffengesetz überführt. Diese 
Vorlage wurde zwischenzeitlich vom Landtag verabschiedet. Die beiden 
Verordnungen werden deshalb nun formell aufgehoben.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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