pafl: Abänderung des Ärzte- und des Gesundheitsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ärztegesetzes und des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Anlass der Vorlagen ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Diese Richtlinie ersetzt alle bisherigen Richtlinien über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Für Bestimmungen der Diplomanerkennung, welche nicht durch berufsspezifische Gesetze, wie das Ärzte-, Gesundheits- oder Veterinärgesetz geregelt werden, findet das Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen subsidiär Anwendung. Letzteres wurde vom Landtag bereits beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie, die im Ärztegesetz umgesetzt werden sollen, betreffen die verstärkte Zusammenarbeit und einen verstärkter Informationsaustausch der Behörden der einzelnen Vertragsstaaten des EWR sowie die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs.
Aus Anlass der Gesetzesrevision wurden im neuen Ärztegesetz zusätzlich notwendige Anpassungen vorgenommen. So wurden die Bestimmungen über den Ärzteausweis abgeändert. Im Sinne einer möglichst harmonisierten Umsetzung der Richtlinie für die jeweiligen Berufe wurden ausserdem im Gesundheitsgesetz Anpassungen bezüglich der Dienstleistungserbringung vorgenommen. Weiters wurden Bestimmungen betreffend die Heilmittelversorgung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und der diesbezüglichen Schadensdeckung aufgenommen.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10