pafl: Warnung vor dubiosen Anzeigeverträgen!
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. August (pafl) - Seit kurzem werden wieder Betriebe und Privatpersonen in Liechtenstein von fragwürdigen Adressbuchverlagen kontaktiert und zum Abschluss von Anzeigeverträgen zu verleiten versucht.
Aktuell: Das Gelbe Buch - Branchenmedia Ltd. London
Aktuell handelt es sich um ein (angeblich) vorgedrucktes Branchenverzeichnis. Je Auflage werden 1'000 Broschüren gedruckt, wo diese aber ausgelegt werden, wird nicht mitgeteilt. Vorgesehene Auslieferungsstellen sind vom Verlag ausgesuchte Gewerbetreibende und Institutionen.
Das Formular wird mit einem Anschreiben per Fax zugeschickt. In dem Anschreiben wird vorgegaukelt, es habe zuvor ein Gespräch zwischen der Branchenmedia Ltd. und dem Empfänger stattgefunden. Man tut so, als handle es sich um einen Korrekturabzug für die Gelben Seiten. Die Firmendaten sind bereits maschinell eingetragen, das Kästchen vor "Grundeintrag" ist mit einem Kreuzchen markiert. Aus dem kleingedruckten Fliesstext geht nicht hervor, ob man bereits für den "Grundeintrag" oder erst für den "Businesseintrag" zahlen muss - und was genau der Unterschied zwischen Grundeintrag und Businesseintrag ist.
Kosten: 1'998 Franken pro Auflage. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, in denen 4 kostenpflichtige Ausgaben erscheinen sollen. So ergibt sich eine Gesamtsumme von 7'992 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Masche mit der vermeintlichen Rechnung
Als Rechnung getarnte Angebotsformulare (Offerte) unseriöser Adressbuchverlage werden massenhaft versandt. Auf den ersten Blick sehen diese Formulare durch ihre Gestaltung aus, als würden diese von einem bekannten Telefonbuchverlag oder einer mit Registersachen befassten (amtlichen) Stelle zugesandt. Dem Empfänger wird damit seine Zahlungsverpflichtung aus einem bereits angeblich abgeschlossenen Anzeigenvertrag vorgetäuscht. Erst der Blick ins Kleingedruckte bringt es an den Tag, dass der Vertrag erst durch Bezahlen der geforderten Summe zu Stande kommt.
Die Masche mit dem angeblichen Korrekturabzug
Eine andere Vorgehensweise dubioser Adressbuchverlage besteht darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen montiert werden. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text der Anzeige bestätigt (z.B. Korrekturabzug für eine Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Die Masche mit dem kostenlosen Grundeintrag
Per Post oder per Fax werden massenhaft Formularschreiben versandt, mit denen der Empfänger auf den ersten Blick nur um einen Datenabgleich oder Angaben für einen kostenfreien Grundeintrag gebeten wird. Die Gestaltung deutet auf einen seriösen Absender, wie z.B. der Telekom oder Gelbe Seiten hin. Bei diesen ist der Grundeintrag generell kostenfrei, denn nur so lässt sich die Vollständigkeit und Nutzbarkeit solcher Verzeichnisse gewährleisten. Durch die Bestätigung des Formulars erteilt der Gewerbetreibende bei der dubiosen Firma allerdings einen Neuauftrag. Eines haben all diese Formulare gemeinsam, sie versuchen die Kostenpflichtigkeit bestmöglich zu verschleiern. Diese geht erst aus einem kleingedruckten und zudem umständlich formulierten Text hervor. Was kann man gegen Adressbuchschwindler tun?
Bei Erhalt eines solchen Schreibens wird geraten, dieses unbeantwortet zu vernichten. Wer auf einen Adressbuchschwindler hereingefallen ist, kann gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Bst. b) bei der Landespolizei eine Strafanzeige wegen irreführender Werbung erlassen.
Die Fachstelle Konsumentenschutz beim Amt für Handel und Transport steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423 236 69 00