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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Familiengeldgesetzes, Abänderung des Steuergesetzes, Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
die Schaffung eines Gesetzes über die Ausrichtung von Familiengeld 
(Familiengeldgesetz; FGG), die Abänderung des Steuergesetzes sowie 
die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlagen sehen einerseits die Einführung eines 
Familiengeldes als demographische Massnahme der Familienförderung 
vor, andererseits die Abänderung des Steuergesetzes in Bezug auf die 
Einführung von Abzugsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern 
durch Dritte sowie eine Erhöhung des maximalen Abzugsbetrags von 
ausgewiesenen Ausbildungskosten. Das Ziel der Einführung der 
Gesetzesvorlagen ist es, die Stabilität des Bevölkerungsaufbaus zu 
verbessern und die Familien bei der Ausführung dieser Aufgabe zu 
unterstützen und zu fördern.
Die Generationenbilanz zeigt auf, dass insbesondere hinsichtlich 
der aktuellen demographischen Entwicklung der liechtensteinischen 
Bevölkerung der letzten Jahrzehnte eine Überalterung droht, was unter
anderem die langfristige Finanzierung des Sozialsystems in Frage und 
den Wirtschafts- und Finanzplatz vor grosse Probleme stellt. Neben 
der Altersstruktur haben sich auch Familienstrukturen und der 
familiäre Alltag durch den Wandel des wirtschaftlichen und 
gesellschaftlichen Lebens grundlegend verändert. Damit 
zusammenhängend ging ein Wertewandel einher. Die Opportunitätskosten 
für Kinder sind gestiegen und das Rollenverhältnis von Vätern und 
Müttern hat sich gewandelt.
Familien mit Kindern leisten einen wertvollen Beitrag für die 
Gesellschaft. Liechtenstein hat aus souveränitäts- und 
gesellschaftspolitischen Überlegungen heraus ein Interesse, ein 
Umfeld zu schaffen, in welchem Familien gefördert werden, um eine 
langfristig ausgeglichene demographische Zusammensetzung der 
Bevölkerung zu gewährleisten. Dementsprechend soll neben der 
Einführung eines Familiengeldes auch das Steuergesetz angepasst 
werden. So sollen die Betreuungskosten für Kinder durch Drittpersonen
steuerlich absetzbar sein. Zudem soll der maximale Abzug der 
Ausbildungskosten für Kinder, deren Eltern im Lande Wohnsitz haben, 
auf die Höhe der maximal anerkennbaren Kosten angepasst werden, 
sofern diese belegt werden können. Durch einen Artikel des Gesetzes 
betreffend die Schaffung eines Familiengeldgesetzes wird auch eine 
Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes notwendig.

Kontakt:

Ressort Familie und Chancengleichheit
Wendula Matt, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 23

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