pafl: Schaffung eines Familiengeldgesetzes, Abänderung des Steuergesetzes, Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ausrichtung von Familiengeld (Familiengeldgesetz; FGG), die Abänderung des Steuergesetzes sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlagen sehen einerseits die Einführung eines Familiengeldes als demographische Massnahme der Familienförderung vor, andererseits die Abänderung des Steuergesetzes in Bezug auf die Einführung von Abzugsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern durch Dritte sowie eine Erhöhung des maximalen Abzugsbetrags von ausgewiesenen Ausbildungskosten. Das Ziel der Einführung der Gesetzesvorlagen ist es, die Stabilität des Bevölkerungsaufbaus zu verbessern und die Familien bei der Ausführung dieser Aufgabe zu unterstützen und zu fördern.
Die Generationenbilanz zeigt auf, dass insbesondere hinsichtlich der aktuellen demographischen Entwicklung der liechtensteinischen Bevölkerung der letzten Jahrzehnte eine Überalterung droht, was unter anderem die langfristige Finanzierung des Sozialsystems in Frage und den Wirtschafts- und Finanzplatz vor grosse Probleme stellt. Neben der Altersstruktur haben sich auch Familienstrukturen und der familiäre Alltag durch den Wandel des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens grundlegend verändert. Damit zusammenhängend ging ein Wertewandel einher. Die Opportunitätskosten für Kinder sind gestiegen und das Rollenverhältnis von Vätern und Müttern hat sich gewandelt.
Familien mit Kindern leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Liechtenstein hat aus souveränitäts- und gesellschaftspolitischen Überlegungen heraus ein Interesse, ein Umfeld zu schaffen, in welchem Familien gefördert werden, um eine langfristig ausgeglichene demographische Zusammensetzung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dementsprechend soll neben der Einführung eines Familiengeldes auch das Steuergesetz angepasst werden. So sollen die Betreuungskosten für Kinder durch Drittpersonen steuerlich absetzbar sein. Zudem soll der maximale Abzug der Ausbildungskosten für Kinder, deren Eltern im Lande Wohnsitz haben, auf die Höhe der maximal anerkennbaren Kosten angepasst werden, sofern diese belegt werden können. Durch einen Artikel des Gesetzes betreffend die Schaffung eines Familiengeldgesetzes wird auch eine Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes notwendig.
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Ressort Familie und Chancengleichheit
Wendula Matt, Mitarbeiterin der Regierung
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