pafl: Luftreinhalteverordnung zum Umweltschutzgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2008 die Luftreinhalteverordnung (LRV) zum Umweltschutzgesetz (USG) genehmigt und erlassen. Mit dem Umweltschutzgesetz wurde das Luftreinhaltegesetz aufgehoben, was den Erlass einer neuen Luftreinhalteverordnung erforderlich macht. Wie das USG wurde die Verordnung weitestgehend gemäss der schweizerischen Vorlage ausgestaltet. Mit einigen Bestimmungen wird EWR-Recht umgesetzt.
Der Aufbau der Verordnung wurde gegenüber den bisherigen Verordnungen, welche sich auf das alte Luftreinhaltegesetz stützten, vollständig an die schweizerische LRV angeglichen. So werden insbesondere die sehr technischen Aspekte der Verordnung in Anhängen behandelt. Inhaltlich hat sich gegenüber den bisherigen Bestimmungen im Luftreinhaltegesetz und den dazu erlassenen Verordnungen nur wenig geändert.
Mit Erlass des USG musste auch die bestehende Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) in einigen formellen Aspekten angepasst werden.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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