pafl: Verpflichtungskredit für die Neuausrichtung der Milchmarktordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Umsetzung der 2. Phase der Neuausrichtung der Milchmarktordnung und der Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft für die Jahre 2009 bis 2012 an den Landtag verabschiedet. Die Milchwirtschaft ist der wichtigste Produktionszweig der Landwirtschaft im Fürstentum Liechtenstein. Mit einem Rohertrag von rund 17 Millionen Franken leistet sie einen Anteil von über 50 Prozent am Gesamtrohertrag.
Im Jahr 2004 hat der Landtag das Gesetz über die Neuausrichtung der Milchmarktordnung und die Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft sowie einen Verpflichtungskredit von sechs Millionen Franken zur Umsetzung der ersten Phase genehmigt. Mit diesem Gesetz werden eine nachhaltige Stärkung der liechtensteinischen Milchwirtschaft sowie eine grösstmögliche Selbstversorgung der Bevölkerung mit Milchprodukten angestrebt. Dazu fördert der Staat mit der Vorwärtsintegration die Entwicklung und den Aufbau der Verarbeitungsstrukturen in der Milchwirtschaft. Mit der gesamten inländischen Verkehrsmilchmenge soll eine grösstmögliche Wertschöpfung erzielt werden, damit die liechtensteinische Milchwirtschaft im internationalen Umfeld bestehen kann.
Die erste Phase der Vorwärtsintegration ist Ende 2008 abgeschlossen. Die Veränderung des Milchmarktes kann als positiv beurteilt werden. Die Indikatoren zur Beurteilung des Zielerfüllungsgrades bestätigen, dass sich die Milchverarbeitungsstrukturen in die gewünschte Richtung entwickeln.
Seit Inkraftsetzung des Milchmarktordnungsgesetzes im Januar 2005 haben sich die Rahmenbedingungen auf dem Milchmarkt durch internationale Entwicklungen rasant verändert. Die liechtensteinischen Milchverarbeiter unterliegen einem ständigen Anpassungsprozess. Die Erreichung nachhaltig wettbewerbsfähiger Milchverarbeitungsstrukturen in Liechtenstein hat in dieser Zeit nochmals an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund ist eine Fortführung der Vorwärtsintegration für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Liechtensteiner Milchwirtschaft unumgänglich. Die strategische Ausrichtung der Förderprogramme ist in der 2. Phase beizubehalten. Für die Umsetzung der Zielvorgaben in der 2. Phase ist deshalb ein Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken für einen Zeitraum von vier Jahren erforderlich. Gegenüber der 1. Phase stellt dies eine Reduktion von 25 Prozent dar.
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