pafl: EG-Richtlinie im Finanzsektor wird in nationales Recht umgesetzt
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im September 2007 eine Richtlinie erlassen, die verschiedene Richtlinien in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor abändert. Die Regierung hat dem Landtag mit Bericht und Antrag die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht bis 21. März 2009 unterbreitet.
Mit der vorliegenden Richtlinie wird ein transparentes Verfahrens beim Erwerb, bei der Erhöhung und bei der Veräusserung von bestimmten qualifizierten Beteiligungen an Lebens-, Schadens-, Rückversicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Wertpapierfirmen eingeführt. Sowohl formelle als auch materielle Aspekte des Erwerbs oder der Erhöhung sowie der Veräusserung von Beteiligungen werden neu geregelt. Damit sollen Regelungslücken in den Bereichen Rechtssicherheit, Klarheit und Vorhersehbarkeit des Beurteilungsprozesses geschlossen werden.
Die Richtlinie wird umgesetzt, indem das Bankengesetz, das Vermögensverwaltungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz abgeändert und die entsprechenden Verordnungen erlassen werden. Zudem soll dieses aufsichtsrechtliche Regime durch Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen auch auf das Fondsrecht übertragen werden.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15