pafl: Schaffung eines eigenen Finanzkontrollgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Finanzkontrolle verabschiedet. Bisher ist die Finanzkontrolle im Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates enthalten. Durch die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Grundlage soll die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle gestärkt werden.
Um diese unabhängige Stellung zu unterstreichen, soll die als umfassende externe Revisionsstelle des Landes konzipierte Finanzkontrolle organisatorisch künftig dem Landtag beigeordnet sein. Zudem soll die Bestellung der Leitung der Finanzkontrolle neu geregelt werden. So soll die Wahl des Leiters der Finanzkontrolle durch den Landtag erfolgen. Vorgesehen ist auch, dass der Wahlvorschlag eines Kandidaten eine mit unabhängigen Experten besetzte Wahlkommission wahrnimmt. Im weiteren soll für die künftige Leitung der Finanzkontrolle eine Amtszeitbeschränkung mit Wiederwahlmöglichkeit bestehen.
Mit dem Bericht und Antrag soll auch die Gelegenheit genutzt werden, die Finanzkontrolle den Anforderungen einer modernen Finanzaufsicht anzupassen. So sollen die Prüfungskriterien und -grundsätze neu gefasst und erweitert werden. Das bedeutet, dass der Finanzkontrolle unter anderem auch eine Prüfungskompetenz bei Subventionsempfängern und Organisationen zukommt, denen öffentliche Aufgaben übertragen sind. Schliesslich soll auch die mündliche und schriftliche Berichterstattung und Information der Finanzkontrolle gegenüber der Geschäftsprüfungskommission und der Regierung sowie die Veröffentlichungskompetenz für den jährlichen Tätigkeitsbericht festgeschrieben werden.
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Ressort Finanzen
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