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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 einen Bericht und Antrag 
betreffend die Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie die 
Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes an den Landtag 
verabschiedet. Das geltende Finanzhaushaltsrecht hat sich in weiten 
Teilen seit seiner Einführung 1974 bis heute bewährt. Dennoch besteht
in einzelnen wichtigen Teilbereichen ein Bedarf zur 
Weiterentwicklung.
Rechnungslegung wird angepasst
Dazu zählt die Rechnungslegung des öffentlichen Haushaltes. Auf 
internationaler Ebene sind Bestrebungen im Gang, die Rechnungslegung 
zu normieren, wie dies auch im privatwirtschaftlichen Bereich der 
Fall ist. Ohne sich zwingend einem bestimmten Standard 
anzuschliessen, schlägt die Regierung vor, die aus ihrer Sicht für 
den liechtensteinischen Staatshaushalt sinnvollen Regelungen in 
innerstaatliches Recht zu übernehmen. Damit soll dem Erfordernis 
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landeshaushaltes noch besser 
Rechnung getragen werden.
Wirkung des Finanzleitbilds stärken
Einen weiteren Schwerpunkt des Antrages bildet das Finanzleitbild 
als Instrument der Steuerung der Finanzpolitik. Es soll einerseits 
klarer formuliert werden und andererseits durch eine 
zukunftsgerichtete Sichtweise mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet 
werden. Die Regierung möchte dem Finanzleitbild damit künftig 
deutlich mehr Kraft und Wirkung verleihen.
Betragsgrenze des Finanzreferendums anheben
Die Regierung vertritt schliesslich die Ansicht, dass die heutige 
Betragsgrenze des Finanzreferendums angehoben werden sollte. Die Höhe
des in der Verfassung verankerten Finanzreferendums bildet die 
Ausgangslage für die Finanzkompetenzordnung von Landtag, Regierung 
und Verwaltung. Die Regierung schlägt diesbezüglich eine vertretbare 
Anpassung der Verfassung und damit verbunden eine Klarstellung der 
Finanzkompetenzen beziehungsweise der Delegationsmöglichkeiten an die
Regierung, die Regierungsmitglieder und die Amtstellen der 
Landesverwaltung vor.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
Tel.: +423 236 61 14

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