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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Lärmschutzverordnung zum Umweltschutzgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 die Lärmschutzverordnung zum 
Umweltschutzgesetz (USG) genehmigt und erlassen. Das neue 
Umweltschutzgesetz erfordert den Erlass einer solchen Verordnung. Wie
das Gesetz wurde auch die Verordnung weitestgehend gemäss der 
schweizerischen Vorlage ausgestaltet. Mit einigen wenigen 
Bestimmungen wird EWR-Recht umgesetzt.
Aufbau und Inhalt der Verordnung sind vollständig von der 
schweizerischen Lärmschutzverordnung übernommen. Nur wenige 
Bestimmungen wurden an die in Liechtenstein gegebenen Umstände 
angepasst. Mit den einschlägigen Bestimmungen im USG und der 
vorliegenden Verordnung ist in Liechtenstein der Lärmschutz erstmals 
mit eigenen Rechtsbestimmungen umfassend geregelt. Die Verordnung 
enthält Bestimmungen zum maximal zulässigen Lärmpegel, welcher von 
den Lärmquellen Strassen, Eisenbahnen, Flugfelder sowie von Industrie
und Gewerbe ausgeht. Sie regelt die Bestimmungen zur Lärmermittlung 
und das Verfahren beim Überschreiten von Lärmgrenzwerten.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Ines Schachenhofer
Tel.: +423 236 61 89

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