pafl: Lärmschutzverordnung zum Umweltschutzgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 die Lärmschutzverordnung zum Umweltschutzgesetz (USG) genehmigt und erlassen. Das neue Umweltschutzgesetz erfordert den Erlass einer solchen Verordnung. Wie das Gesetz wurde auch die Verordnung weitestgehend gemäss der schweizerischen Vorlage ausgestaltet. Mit einigen wenigen Bestimmungen wird EWR-Recht umgesetzt.
Aufbau und Inhalt der Verordnung sind vollständig von der schweizerischen Lärmschutzverordnung übernommen. Nur wenige Bestimmungen wurden an die in Liechtenstein gegebenen Umstände angepasst. Mit den einschlägigen Bestimmungen im USG und der vorliegenden Verordnung ist in Liechtenstein der Lärmschutz erstmals mit eigenen Rechtsbestimmungen umfassend geregelt. Die Verordnung enthält Bestimmungen zum maximal zulässigen Lärmpegel, welcher von den Lärmquellen Strassen, Eisenbahnen, Flugfelder sowie von Industrie und Gewerbe ausgeht. Sie regelt die Bestimmungen zur Lärmermittlung und das Verfahren beim Überschreiten von Lärmgrenzwerten.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Ines Schachenhofer
Tel.: +423 236 61 89