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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Sonderbeiträge für Liechtensteinischen Rundfunk

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Sonderbeiträgen zur
Finanzierung von Investitionen der Anstalt "Liechtensteinischer 
Rundfunk (LRF)" zuhanden des Landtags verabschiedet. Der Landtag hat 
im Oktober 2003 mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk 
die gesetzliche Grundlage für "Radio Liechtenstein" geschaffen. Als 
Landessender erfüllt "Radio Liechtenstein" eine wesentliche Funktion 
als unabhängiges Medium, welches tagesaktuell Nachrichten und 
Berichte vor allem aus Liechtenstein verbreitet.
Der Liechtensteinische Rundfunk sieht sich aufgrund erheblicher 
technischer Probleme im Bereich der Studio- und Sendetechnik 
veranlasst, dringende Infrastrukturinvestitionen zu tätigen, deren 
Finanzierung nicht mit eigenen Mitteln des LRF möglich ist. Die 
Investitionskosten für die Erneuerung von zwei Sendestudios und die 
Errichtung eines Kleinsenders für die Verbesserung der Versorgung der
Gemeinde Balzers belaufen sich auf 458'000 Franken. Mittels eines 
Finanzbeschlusses sollen dem Liechtensteinischen Rundfunk die 
notwendigen Mittel zur Durchführung der Investitionen bereitgestellt 
werden.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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