pafl: Sonderbeiträge für Liechtensteinischen Rundfunk
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung von Investitionen der Anstalt "Liechtensteinischer Rundfunk (LRF)" zuhanden des Landtags verabschiedet. Der Landtag hat im Oktober 2003 mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk die gesetzliche Grundlage für "Radio Liechtenstein" geschaffen. Als Landessender erfüllt "Radio Liechtenstein" eine wesentliche Funktion als unabhängiges Medium, welches tagesaktuell Nachrichten und Berichte vor allem aus Liechtenstein verbreitet.
Der Liechtensteinische Rundfunk sieht sich aufgrund erheblicher technischer Probleme im Bereich der Studio- und Sendetechnik veranlasst, dringende Infrastrukturinvestitionen zu tätigen, deren Finanzierung nicht mit eigenen Mitteln des LRF möglich ist. Die Investitionskosten für die Erneuerung von zwei Sendestudios und die Errichtung eines Kleinsenders für die Verbesserung der Versorgung der Gemeinde Balzers belaufen sich auf 458'000 Franken. Mittels eines Finanzbeschlusses sollen dem Liechtensteinischen Rundfunk die notwendigen Mittel zur Durchführung der Investitionen bereitgestellt werden.
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Ressort Verkehr und Kommunikation
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