pafl: Unterstützung für zwei nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. Oktober (pafl) - Im Rahmen des liechtensteinischen Engagements im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit hat die Regierung beschlossen, zwei in diesem Bereich aktive nichtstaatliche Organisationen mit einem Gesamtbetrag von 22'000 Franken zu unterstützen. Es sind dies die "International Commission of Jurists (ICJ)" sowie der "International Service for Human Rights (ISHR)".
Die "International Commission of Jurists (ICJ)", welcher die Regierung eine Unterstützung von 12'000 Franken gewährt, ist ein globales Netzwerk von Richtern, Rechtsanwälten und Menschenrechtsverteidigern mit dem Ziel der Förderung des Völkerrechts, des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Die Nichtregierungsorganisation wurde 1952 in Berlin gegründet und ist seit 1959 in Genf angesiedelt. Die ICJ zählt viele der wichtigsten Richter, Anwälte und Menschenrechtsexperten zu ihren Mitgliedern. Daher ist es ihr möglich, massgebliche und praxisnahe Gutachten betreffend die Themen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu erarbeiten. Mit ihrem geographisch, kulturell und rechtlich übergreifenden Netzwerk erfährt die ICJ Achtung auf höchstem Niveau. Die ICJ führt unter anderem Projekte durch, welche die zunehmende Gratwanderung zwischen Terrorismusbekämpfung und der Verletzung von elementaren Menschenrechten zu erforschen versucht. Des Weiteren beschäftigt sie sich auch mit der Unabhängigkeit des Rechtssystems und dem Zugang zum Gericht - Voraussetzungen, welche in vielen Ländern nicht gegeben sind. Auch Staatshaftung und die Schliessung von Lücken im internationalen Recht zählen zu den Kernthemen der ICJ.
Der "International Service for Human Rights (ISHR)" wird von der Regierung mit 10'000 Franken unterstützt. Beim ISHR handelt es sich um eine dienstleistungsorientierte internationale Non-Profit-Organisation. Sie hat ihren Hauptsitz in Genf und ein Büro in New York. Die vom ISHR bereitgestellten Dienstleistungen sollen die Arbeit anderer (staatlicher und nichtstaatlicher) Akteure im Rahmen des Menschenrechtssystems der UNO sowie in regionalen Menschenrechtssystemen unterstützen. Dabei ist der ISHR sowohl auf nationaler, regionaler, als auch auf internationaler Ebene tätig. Ziel der Arbeiten des ISHR ist die Förderung der Entwicklung, Stärkung, effektiven Nutzung und Umsetzung internationaler sowie regionaler Rechtsinstrumente und Mechanismen zum Schutz und zur der Förderung der Menschenrechte. Die vom ISHR bereitgestellten Dienstleistungen werden von Liechtenstein, insbesondere im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Thema Menschenrechte im Rahmen der UNO, regelmässig genutzt.
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Dominik Marxer
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