pafl: Vorstellung des neuen Stiftungsrechts in Zürich
Vaduz (ots)
aduz, 7. November (pafl) - Im Rahmen der wissenschaftlichen Veranstaltungsreihe zum erfolgreichen Abschluss der Stiftungsrechtsrevision stellte Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher das neue liechtensteinische Stiftungsrecht am 5. November in Zürich vor. Die vom Europa Institut an der Universität Zürich ausgerichtete Veranstaltung stiess beim mit über 230 Teilnehmern zahlreich erschienenen Fachpublikum auf breites Interesse und auf Zustimmung. Die Ausführungen von Klaus Tschütscher wurden dabei durch die Vorträge von den hochkarätigen Experten Martin Schauer, Universität Wien, Dominique Jakob, Universität Zürich und Maja Bauer-Balmelli, Pastalozzi Lachenal Patry AG, Zürich, unterstützt. "Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Stiftungsrecht ein inhaltlich gelungenes Gesamtkonzept vorgelegt haben, das klare Konturen im Bereich der Transparenz, der Governance, der Begünstigungsrechte und Revisionserfordernisse aufweist und damit internationale Standards erfüllt", sagte Tschütscher am Mittwochabend in Zürich. Die Stiftungsrechtsrevision wurde am 26. Juni 2008 vom Landtag verabschiedet und tritt am 1. April 2009 in Kraft. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform erfüllt internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre zum Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein hohes Gut darstellt. So werten internationale Experten das neue Stiftungsrecht als gelungenen Kompromiss zwischen Diskretion und Transparenz. Konkret werden mit dem neuen Stiftungsrecht gleich mehrere Ziele erreicht. So wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt. Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu ein umfassendes Auskunfts- und Informationssystem für Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit der neu zu schaffenden Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt, dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der Rechtsanwendung. Die steuerrechtlichen Aspekte im Verhältnis Liechtenstein und Schweiz wurden ausführlich im Referat von Maja Bauer-Balmelli behandelt. Die Steuerrechtsexpertin kam zum Fazit, dass die liechtensteinische Stiftung ein vielschichtiges Instrument ist, das primär aus anderen als steuerrechtlichen Gründen einzusetzen ist, namentlich als Vermögensanlage oder zur Nachlassplanung. Die Gründung einer liechtensteinischen Stiftung sei deshalb nicht ein steuerlich zu pönalisierendes Verhalten. Im Gegenteil könne diese bei kluger Beratung für den Kunden steuerneutral ausgestaltet werden. Dabei dürfe man nicht übersehen, dass dazu in der Schweiz die Möglichkeit eines "Steuer-Rulings" bestehe. Neben dem Referat zu Steuerfragen führten auch die Fachreferate der anderen Experten zu zahlreichen Fragen aus dem sehr interessierten Fachpublikum. Die Diskussion war dementsprechend ergiebig, wobei Rechtsanwalt Stephan Hegner als Podiumsleiter gekonnt für einen reibungslosen Ablauf sorgte. "Wir freuen uns, mit der Veranstaltungsreihe die gelungene Revision des Stiftungsrechts Fachkreisen im Ausland gezielt vorstellen zu können und dadurch einen wichtigen Beitrag für die Praxis zu leisten. Die liechtensteinische Stiftung wird somit auch weiterhin ein international erfolgreiches Produkt des Finanzplatzes Liechtenstein bleiben", sagte Klaus Tschütscher. Die wissenschaftliche Veranstaltungsreihe wird am 3. Dezember 2008 in Wittenberg (Deutschland) ihren Abschluss finden. Der Gesetzestext kann bei der Regierungskanzlei bezogen oder auf der Website der Landesverwaltung www.lgbl.llv.li abgerufen werden.
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Angelika Madlener
Mitarbeiterin der Regierung
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