pafl: 7. Sitzung der Gemischten Kommission zum LSVA-Vertrag und zur LSVA-Vereinbarung in Vaduz
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. November (pafl) - Liechtenstein hat die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Jahre 2001 nach erfolgreicher Volksabstimmung zeitgleich mit der Schweiz eingeführt. Dazu hat Liechtenstein ein eigenes Gesetzes und dazugehörende Verordnungen erlassen. Im zwischen der Schweiz und Liechtenstein abgeschlossenen LSVA-Vertrag und in der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit und die Verteilung der Einnahmen geregelt. Zur Koordination der LSVA wurde eine Gemischte Kommission bestellt, welche aus mindestens je drei Delegierten aus der Schweiz und Liechtenstein besteht. Am 6. November hielt die Gemischte Kommission ihre siebente Sitzung ab. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Delegationsleitern. Dieses Jahr liegt der Vorsitz beim Amtsleiter des Amtes für Handel und Transport, Herrn Wilfried Pircher. Die Delegationen setzten sich aus der Schweiz durch Vertreter der Zollverwaltung und des EDA und in Liechtenstein aus Vertretern des Amtes für Handel und Transport (Vorsitz), der Motorfahrzeugkontrolle, der Stabstelle Finanzen und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten zusammen. Anlässlich der jährlichen Treffen der Gemischten Kommission wird neben dem wichtigen Austausch von Fakten und Informationen zu künftigen Projekten im Bereich der Strassenverkehrsabgaben vor allem das Funktionieren der Erhebung der PSVA (Pauschalen Schwerverkehrsabgabe) und der LSVA sichergestellt. Darüber hinaus wird alle fünf Jahre der Aufteilungsschlüssel für den Anteil Liechtensteins neu berechnet, was zuletzt im Jahre 2006 erfolgte. Vertraglich ist das Fürstentum gegenüber der Eidgenossenschaft verpflichtet materielle Änderungen des Rechtsbestands sowohl zeit- als auch tarifmässig in das nationale Recht umzusetzen. So werden in der Gemischten Kommission die geplanten Rechtsänderungen detailliert und so früh wie möglich besprochen, damit diese möglichst zeitgleich in Liechtenstein umgesetzt werden können. Die letzten Rechtsänderungen in Liechtenstein betrafen im Jahre 2007 die Tarifanpassungen mit Wirkung auf den 1.1.2008 in der nationalen Schwerverkehrsabgabeverordnung sowie nötige Anpassungen im liechtensteinischen Schwerverkehrsabgabegesetz, welche in Liechtenstein ebenfalls umgesetzt wurden. Eine ergänzende Verordnungsänderung ist bis Ende 2008 noch vorgesehen.
Kontakt:
Wilfried Pircher
Leiter Amt für Handel und Transport
Tel. +423 236 69 04