pafl: 30 Jahre Mitgliedschaft Liechtensteins beim Europarat
Vaduz (ots)
Vaduz, 18. November (pafl) - Liechtenstein wurde am 23. November 1978, also vor rund 30 Jahren, als 21. Mitgliedsstaat in den Europarat aufgenommen. Aus Anlass dieses Jubiläums lud Regierungsrätin Rita Kieber-Beck in Strassburg zu einem feierlichen Empfang, an welchem sowohl Vertreter und Vertreterinnen der verschiedenen Europaratsgremien, der ausländischen diplomatischen Vertretungen, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch aus Liechtenstein geladen waren.
Der Europarat war die erste internationale politische Organisation, bei der Liechtenstein als eigenständiges und volles Mitglied aufgenommen wurde. Für die Absicherung der liechtensteinischen Souveränität war der Beitritt zum Europarat deshalb ein bedeutender Schritt. Als gleichberechtigter Partner engagierte sich Liechtenstein in den vergangenen 30 Jahren aktiv für die Hauptanliegen des Europarats, nämlich die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.
Nach wie vor kommt dem Europarat in seinen Kernbereichen eine grosse Bedeutung zu. Insbesondere beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte besitzt das europäische System, basierend auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weltweite Vorbildfunktion. Liechtenstein hat sich jeweils aktiv an der Ausarbeitung von neuen Menschenrechtsstandards beteiligt und mit der Ratifikation von zahlreichen Europaratsübereinkommen bewiesen, dass es gewillt ist, diese Standards auch in Liechtenstein umzusetzen.
Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten traf sich Regierungsrätin Rita Kieber-Beck auch mit Verantwortlichen des Europarates. Beim Gespräch mit dem Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, konnte sie bekannt geben, dass seinem Büro aus Anlass des Jubiläums ein Sonderbeitrag von 100'000 Franken gewährt wird. Mit diesem einmaligen Beitrag sollen nationale Stellen, die sich um die Verhütung von Folter kümmern, unterstützt werden. Im Rahmen von Fortbildungsmassnahmen für das Strafvollzugspersonal und die Polizeikräfte soll dafür gesorgt werden, dass die Normen des Anti-Folter-Ausschusses (CPT) und des UNO-Übereinkommens gegen Folter (CAT) bekannt sind und eingehalten werden. Durch die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene soll unter anderem auch erreicht werden, dass mittel- und langfristig die Zahl der Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückgeht.
Bei einem Höflichkeitsbesuch bei Generalsekretär Terry Davis konnte Regierungsrätin Rita Kieber-Beck zwei Europaratskonventionen unterzeichnen. Beim Übereinkommen vom 23. November 2001 über Computerkriminalität (Cyber Crime Convention) sowie seinem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art handelt es sich um das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität und zweifellos um eines der bedeutendsten internationalen Strafrechtsübereinkommen. Die wirksame Bekämpfung der Computerkriminalität soll durch die Harmonisierung der nationalen Strafrechtsbestimmungen und der spezifischen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden sowie einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit erreicht werden.
Unterzeichnet wurde ferner das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 12. Juli 2007. Dieses Übereinkommen ist das erste Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern umfassend für strafbar erklärt, einschliesslich des Missbrauchs zu Hause oder innerhalb der Familie. Nebst den Straftatbeständen enthält die Konvention Bestimmungen über das Strafverfahren, die Behandlung der Straftäter, die Prävention sowie über den Opferschutz. Die Konvention beinhaltet auch Regelungen zur internationalen Zusammenarbeit, um die Verletzung der grundlegendsten Rechte von Kindern koordinierter bekämpfen und verhindern zu können.
Ausserdem machte Regierungsrätin Rita Kieber-Beck einen Höflichkeitsbesuch bei Jean Paul Costa, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62