pafl: Tag der Kinderrechte am 20. November 2008
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Am 20. November findet der Tag der Kinderrechte statt. Dieser Tag soll weltweit auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen. Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. Nach der Ratifizierung durch 30 Staaten trat sie am 3. September 1990 in Kraft; Liechtenstein ist seit dem 21. Januar 1996 Vertragspartei der Konvention, welche grundlegende Menschenrechte festlegt, auf die Kinder überall auf der Welt Anspruch haben: das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung körperlicher und geistiger Fähigkeiten, das Recht auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etc. In insgesamt 54 Artikeln befasst sich die Konvention mit den Rechten des Kindes sowie den damit verbundenen Aufgaben der Familie, der Gesellschaft und des Staates. Die Konvention über die Rechte der Kinder gilt für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Konvention definiert die Mindeststandards für die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben. Kinder haben demnach ein Anrecht auf Gesundheitsversorgung, auf Bildung, auf Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, auf menschenwürdige Wohnverhältnisse und auf soziale Absicherung. Neben diesen Rechten auf Grundversorgung bedürfen Kinder besonderer Schutzrechte. Dazu zählen das Recht auf gewaltfreie Behandlung, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung oder das Recht auf Schutz und Hilfe bei Kriegen, Katastrophen und auf der Flucht. Einige Artikel der Konvention widmen sich den Informations- und Beteiligungsrechten von Kindern. Demnach haben Kinder ein Recht auf freie Meinungsäusserung, auf kindgerechte Information und darauf, dass ihre Anliegen Gehör finden. Die Regierungen verpflichten sich, diese Mindeststandards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu gewährleisten.
Was sind die Grundprinzipien der Konvention?
Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund des Geschlechts, aufgrund von Behinderungen, wegen seiner Staatsbürgerschaft oder seiner Abstammung benachteiligt werden (Art. 2).
Im besten Interesse des Kindes: Bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen sollen die Interessen und Belange der Kinder vorrangig berücksichtigt werden (Art. 3). Das Grundrecht auf persönliche Entwicklung: Die persönliche Entwicklung ist vielschichtig; sie umfasst die körperliche, geistige, seelische, sittliche ebenso wie die soziale Entwicklung (Art. 27). Für die Gewährleistung dieser Entwicklung braucht es Schutzmassnahmen, insbesondere gegen Verwahrlosung, Misshandlung oder Ausbeutung von Kindern.
Partizipation und Meinungsfreiheit: Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben (Art.12 und 13).
Jugendbeteiligung in Liechtenstein
Jugendbeteiligung wird in Liechtenstein ernst genommen, zwei herausragende, landesweite Projekte wurden dieses Jahr umgesetzt. Das landesweite SchülerInnenparlament und Jugendbeteiligungsprojekt JUBEL hat 2008 zum ersten mal getagt. Die einzelnen Arbeitsgruppen verwirklichen ihre Projekte, die sie nach der letzten Vollversammlung begonnen haben (Bus, Gewalt, Umwelt, Schule, Shopping, Jugendcafe und Ausgangszeiten). Nach erfolgten Klassensprecherwahlen haben sich rund 50 Klassensprecherinnen und Klassensprecher beim Ausbildungswochenende Ende September auf ihr verantwortungsvolles Amt vorbereitet. Die nächste Vollversammlung wird am 4. Februar 2009 im Vaduzer Saal stattfinden.
Am 24. Oktober trafen sich in Vaduz rund 800 Jugendliche und 20 Politikerinnen und Politiker der Bodenseeregion, um beim 3. Bodensee-Jugendgipfel miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Jugendlichen hatten sich intensiv vorbereitet und ihre Fragen an die Politikerinnen und Politiker gründlich überlegt. Sie moderierten die Diskussionsrunden selbst und hielten jeweils auch ein Einstiegsreferat. Dabei interessierten sie zahlreiche Fragen: Was bringt das neue Wahlrecht für 16-jährige in Vorarlberg? Was können Jugendliche selber tun, um mehr Gehör für ihre Anliegen zu finden und beispielsweise die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern? Wo können Jugendliche Freiräume für ihre freie Entfaltung finden - ohne dadurch in Konflikt mit anderen zu geraten? Wie und was kann man mit gutem Gewissen konsumieren und wie kann man mehr Menschen dazu bringen, bewusst einzukaufen? Wie kann man zukünftig Energie sparen und erzeugen?
Die Bandbreite und Zielrichtung der Fragen zeigte: Jugendliche machten sich Gedanken über ihre Zukunft, sie engagierten sich und waren bereit, Verantwortung zu übernehmen. Auch für die Politikerinnen und Politiker war der Jugendgipfel ein wichtiger Impuls für ihre Arbeit. Sie erfuhren hautnah, was die Jugendlichen bewegt und können so gemeinsam an möglichen Lösungen arbeiten.
Diesjährige Aktion am 20. November
Zum internationalen Tag der Kinderrechte in diesem Jahr besuchen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Liechtenstein den Kindergarten Weiherring in Mauren. Bezug nehmend auf Artikel 31 der Kinderrechts-Konvention "Freizeit, spielerische und kulturelle Aktivitäten" gestalten die Kinder frei nach ihren Wünschen Buttons, die sie als Geschenk mit nach Hause nehmen dürfen.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler, Jugendförderung
Tel.: +423 236 72 55