pafl: Anpassung der Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. November 2008 die Verordnung über die Anpassung der Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung genehmigt und erlassen. Das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht vor, dass die Regierung die Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung anpasst, indem sie auf Antrag des Verwaltungsrates der AHV-IV-FAK-Anstalten und nach Anhören des Aufsichtsrates den Rentenindex neu festsetzt. Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung wurden letztmals per 1. Januar 2007 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Aus der Anhebung der monatlichen Mindestrente per 1. Januar 2009 von bisher 1'105 Franken auf 1'140 Franken resultieren Mehrausgaben von insgesamt 8.2 Mio. Franken; verteilt auf AHV, Staat und Gemeinden. Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden auch weitere Leistungen, wie Blindenbeihilfen und Ergänzungsleistungen, angepasst. Der Betrag der Hilflosenentschädigungen und verschiedener anderer Leistungen hängt nach gesetzlicher Vorschrift ohnehin vom Betrag der Mindestrente ab, sodass hier eine automatische Anpassung erfolgt.
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