pafl: Abänderung des Bankengesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Die Regierung schlägt dem Landtag vor, die Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom September 2007 umzusetzen. Es geht dabei um Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor. Soweit möglich sollen die Detailbestimmungen auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Dies bedarf jeweils einer hinreichenden Ausführungserlassermächtigung zugunsten der Regierung auf Gesetzesstufe.
Da die Richtlinie 2007/44/EG bereits existierende Richtliniennormen und somit bereits umgesetzte Bestimmungen modifiziert, bedarf es zur Umsetzung mehrheitlich lediglich der Anpassung bestehender Bestimmungen im Bankengesetz, im Vermögensverwaltungsgesetz sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz. Des Weiteren bietet die Umsetzung der neuen Richtlinie die Gelegenheit, wichtigen Empfehlungen nachzukommen, die anlässlich des letztjährigen Assessment durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) gemacht wurden, und im Vermögensverwaltungsgesetz das Anlegerentschädigungssystem sowie die diesbezügliche Anschlusspflicht für Vermögensverwaltungsgesellschaften zu implementieren.
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