pafl: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Der Aufbau und der Inhalt der Verordnung sind weitestgehend von der schweizerischen NISV übernommen. Nur wenige Bestimmungen wurden an die in Liechtenstein gegebenen Umstände angepasst. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen in Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen.
Der Landtag hat in der abschliessenden Lesung des Umweltschutzgesetzes verschiedene neue Bestimmungen zu Mobilfunkanlagen ins Gesetz aufgenommen. Deren exakte Bedeutung bedurfte einer rechtlichen Interpretation und einer entsprechenden Konkretisierung in der Verordnung. Die rechtliche Interpretation ist erfolgt und wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. Entsprechend wird in der Verordnung bezüglich des Anlagegrenzwertes für Mobilfunkanlagen festgelegt, dass sich dieser wie bisher auf den Effektivwert der elektrischen Feldstärke bezieht und ab dem Jahre 2013 0.6 Volt pro Meter (V/m) beträgt.
Die Betreiber von Mobilfunkanlagen sind gemäss den Gesetzesbestimmungen verpflichtet, mit Hilfe geeigneter Massnahmen die Feldstärke auf den technisch niedrigsten machbaren Wert zu senken, um den ab 2013 geltenden Grenzwert einhalten zu können. In der Verordnung wird diesbezüglich konkretisiert, dass die Betreiber von Mobilfunkanlagen jährlich einen Bericht einreichen müssen, in dem sie die Fortschritte zur Erreichung des ab 2013 geltenden Anlagegrenzwertes darzustellen haben. Diese Berichte werden veröffentlicht. Damit wird der vom Landtag festgelegten Pflicht nachgekommen, die Bevölkerung über die Zielerreichung periodisch zu informieren. Ergänzend wird die Regierung gemäss der Verordnung dem Landtag jährlich einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis bringen.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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