pafl: Umweltkalender 2009
Vaduz (ots)
Vaduz, 10. Dezember (pafl) - Die 25. Ausgabe des Umweltkalenders, für das Jahr 2009, steht unter dem Thema "umweltverträglich" und wurde dieses mal in Zusammenarbeit mit der Oberschule Eschen erstellt. Der Kalender wird seit 1984 herausgegeben; die Auflage beträgt 5'000 Stück. Er wird von der Regierung herausgegeben; das Amt für Umweltschutz ist mit der Koordination beauftragt, wobei die Redaktion jeweils an externe Büros vergeben wird. Seit 1991 besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen Liechtensteins. Jedes Jahr gestaltet eine Schulklasse den Kalender und setzt sich während längerer Zeit intensiv mit dem gestellten Thema auseinander. Der Umweltkalender stellt damit auch ein wesentliches Element der Umweltbildung in Liechtenstein dar.
Im Jahr 2009 ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung seit zehn Jahren in Kraft. Grund genug, um das Thema Umweltverträglichkeit etwas genauer darzustellen. Mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung von 1999 wurde die EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten von 1985 in liechtensteinisches Recht umgesetzt und ein Gesetz geschaffen, dass sich eng an die schweizerische Rechtslage anlehnt. Die Abwicklung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist in Liechtenstein ein eigenständiges Verfahren, das für bestimmte Projekte durchzuführen ist, von denen eine Beeinträchtigung der Umwelt ausgehen kann. Die UVP ist ein Instrument der Umweltvorsorge. Das heisst, die Prüfung soll die Umweltauswirkungen eines Projektes aufzeigen, bevor es realisiert wird.
Bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung werden Behörden, Nachbarn und die Öffentlichkeit miteinbezogen, um zu klären, was genau zu prüfen ist und was nicht. Mögliche Umweltauswirkungen sowie Massnahmen, um diesen entgegenzuwirken, werden in einem Umweltverträglichkeitsbereicht aufgezeigt. Sind die Umweltauswirkungen eines Projektes nicht in Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt, gilt es als umweltverträglich; die letztendliche Entscheidung liegt dann bei der Regierung. Falls notwendig, verlangt die Regierung Massnahmen zum Schutz der Umwelt. In den vergangenen zehn Jahren wurde bei über 40 Projekten geprüft, ob eine UVP-Pflicht besteht; für gut 20 Projekte war dies der Fall. Es ist die Stärke der UVP, dass alle von einem Projekt Betroffenen frühzeitig davon erfahren und ihre Anliegen einbringen können. Damit wissen die Projektverantwortlichen rechtzeitig, worauf sie bei der weiteren Planung besonders achten müssen.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 97