pafl: Ergebnisse der ersten periodischen Überprüfung Liechtensteins durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. Dezember (pafl) - Am 5. Dezember 2008 wurde die Menschenrechtslage Liechtensteins erstmals vom UNO-Menschenrechtsrat in Genf überprüft. Im Rahmen der universellen periodischen Überprüfung (UPR) dieses Gremiums gab eine liechtensteinische Delegation unter der Leitung von Regierungsrätin Rita Kieber-Beck zahlreichen UNO-Mitgliedstaaten Auskunft über die Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen in Liechtenstein.
Sowohl die am Dialog mit Liechtenstein teilnehmenden Staaten als auch bei der Überprüfung anwesende internationale Nichtregierungsorganisationen attestierten Liechtenstein insgesamt eine gute Menschenrechtsbilanz. Die Regierungsdelegationen äusserten sich positiv über die Anwesenheit einer hochrangigen Delegation mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachämter Liechtensteins. Ebenfalls positiv beurteilt wurde der liechtensteinische Länderbericht, der nicht nur einen detaillierten Überblick über die Menschenrechtslage gibt und diese anhand vieler Beispiele darstellt, sondern neben den Errungenschaften auch eine selbstkritische Analyse der Herausforderungen und Defizite beinhaltet.
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck wies in ihrem Einleitungsstatement auf aktuelle Entwicklungen in Bezug auf relevante Gesetzesvorlagen und Regierungsentscheidungen hin. Sie erwähnte das neue Kinder- und Jugendgesetz, das die Grundlage für die Errichtung eine Ombudsstelle für Kinder sowie für die Ratifizierung des Haager Adoptionsüberabkommens schafft, und den kürzlich errichteten nationalen Präventionsmechanismus zur Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention der UNO. Ebenso erläuterte sie die Grundzüge des neuen Ausländer- und Einbürgerungsgesetzes und ging auf das liechtensteinische Engagement im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein. Daneben enthielt das Statement detaillierte Antworten auf Fragen, die im Vorfeld der Überprüfung von verschiedenen Staaten eingereicht worden waren und vorwiegend die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Behandlung von Häftlingen und die Integration von Kindern aus Migrantenfamilien betrafen. Abgesehen von Fragen zu diesen Bereichen, begrüssten viele Delegationen in ihren anschliessenden Interventionen die zahlreichen Massnahmen, die Liechtenstein in den vergangenen Jahren getroffen hat, insbesondere die Anstrengungen zur Integration der muslimischen Bevölkerung, zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit, zur Chancengleichheit, zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und des Menschenhandels sowie die gute Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.
Gleichzeitig richteten die Staaten auch kritische Fragen und Empfehlungen an die liechtensteinische Delegation. Diese betrafen unter anderem die teilweise mangelnde Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt, in der Politik und vor allem in Entscheidungspositionen sowie die fehlende gesetzliche Grundlage zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare. Weitere Anliegen der Delegationen bezogen sich auf Fälle von Rassendiskriminierung und die Vorbeugung von ausländerfeindlichen Tendenzen. Bei den Empfehlungen handelte es sich grösstenteils um Aufrufe zur Weiterführung von bereits eingeleiteten Massnahmen im Rahmen der Verwirklichung der Chancengleichheit, der Integration von Minderheiten, zum Aufbau eines umfassenden Datensystems, zur Ausweitung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Ratifikation von weiteren Übereinkommen und Zusatzprotokollen.
Die Empfehlungen und der Abschlussbericht zur Überprüfung Liechtensteins werden im März 2009 vom Menschenrechtsrat verabschiedet und bilden die Basis für die nächste periodische Überprüfung Liechtensteins, die in vier Jahren stattfinden wird. Sämtliche Berichte können auf www.liechtenstein.li abgerufen oder beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten angefordert werden.
Hintergrund
Bei der universellen periodischen Überprüfung (UPR) handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem die UNO-Mitgliedstaaten mit dem jeweiligen zu überprüfenden Land einen Dialog führen. Als Basis der Überprüfung dienen ein umfangreicher Länderbericht der Regierung, eine Zusammenfassung des Hochkommissariats für Menschenrechte über die Schlussfolgerungen der Expertenausschüsse der von Liechtenstein ratifizierten UNO-Menschenrechtsübereinkommen und eine Zusammenfassung der Beiträge, die von der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganen des Europarats und der OSZE eingereicht wurden. Zu den Zielen der UPR gehören die generelle Verbesserung der Menschenrechtslage, die verstärkte Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen, die Identifikation positiver Entwicklungen und Herausforderungen im Menschenrechtsbereich sowie die gegenseitige Unterstützung und der Erfahrungsaustausch unter den Staaten.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelgenheiten
Isabel Frommelt
Tel.: +426 236 60 64
E-Mail: isabel.frommelt@aaa.llv.li