pafl: Regierung erlässt Verordnungen zum neuen Ausländergesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Dezember (pafl) - Am 1. Januar 2009 tritt das Gesetz über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) in Kraft. Die Regierung hat nun die notwendigen Ausführungsverordnungen erlassen, welche gleichzeitig mit dem Ausländergesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV), die Verordnung über die Integration von Ausländern (Ausländer-Integrations-Verordnung; AIV), die Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren (VEV) und die Verordnung betreffend die Abänderung der Personenverkehrsverordnung (PVO).
Der Ausländer-Integrations-Verordnung kommt dabei eine zentrale Stellung zu, da es sich beim Bereich Integration um einen Kernbereich des neuen Ausländergesetzes handelt. Die Verordnung dient der Ausführung des Ausländergesetzes im Bereich Integration und regelt den Beitrag der Ausländer zur Integration sowie die Aufgaben des Ausländer- und Passamtes in diesem Bereich. Insbesondere wird festgelegt, wie der Nachweis des Erlernens der deutschen Sprache zu erbringen ist und wann der Nachweis als erbracht anzusehen ist. Gemäss Verordnung gilt der Nachweis mit dem Erreichen des Sprachniveaus A2 als erbracht. Ebensolche Regelungen finden sich zum Erfordernis des Erwerbs von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskunde), wobei diesbezüglich auch die Details zur Abhaltung der entsprechenden Prüfung festgelegt sind. Einen weiteren wesentlichen Bereich der Verordnung stellt das Kapitel über das Verfahren und die Voraussetzungen für die Ausrichtung finanzieller Beiträge des Landes zur Förderung der Integration dar.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40