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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuer Leitfaden macht Liechtenstein fit für den Konsumentenschutz

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. Januar (pafl) - "Die Schaffung des
Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein sowie die Einrichtung der 
Konsumentenberatungsstelle bilden einen wichtigen Grundstein im 
Bemühen um die Einführung eines wirksamen Konsumentenschutzes. Die 
Regierung will sich auch in Zukunft für eine Entwicklung einsetzen, 
welche die Konsumenteninteressen angemessen berücksichtigt und 
stärkt", so Regierungschef-Stellverterter Klaus Tschütscher.
In diesem Sinne hat das Amt für Handel und Transport einen neuen 
Leitfaden ausgearbeitet. "Wir haben eine Reihe von Themen wie 
Vertragsabschlüsse, Haustürgeschäfte, mündliche Zusagen oder 
Lieferung nicht bestellter Waren informativ und übersichtlich in 
einer Broschüre zusammen gestellt. Diese Informationen sollen den 
Konsumenten und Konsumentinnen helfen ihr Recht durchzusetzen", fasst
Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes für Handel und Transport den 
Inhalt der Broschüre kurz zusammen.
Konsumentenschutz ist eine Aufgabe, die viele Lebensbereiche 
betrifft: Er reicht vom Schutz der der Konsumenten vor Täuschung und 
Übervorteilung bei Vertragsabschluss, vor Produkten, die Gesundheit 
und Sicherheit gefährden, bis hin zum Schutz vor der Verführung der 
Werbung. Zudem gewinnt der Konsum in der heutigen Zeit immer mehr an 
Bedeutung. Dabei ist die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten 
oft gefährdet: Als Kunden sind sie meistens keine gleichberechtigten 
Partner, da sie nicht den gleichen Zugang zu Informationen haben wie 
zum Beispiel die Unternehmen.
Wer kennt ihn nicht, den Staubsauger-Vertreter, der an der Haustür
klingelt und dem Konsumenten stets das neueste Modell verkaufen will?
Oder die klassischen Kaffeefahrten, welche meistens eine 
Überrumpelung der Teilnehmer zur Folge haben? Der Leitfaden zeigt 
anhand solcher Fälle, was eigentlich ein Vertrag ist. Wie ein Vertrag
zustande kommt, was die Unterschrift für Wirkungen hat, ob man 
"Gekauftes" umtauschen kann, was man tun kann, wenn man beim 
Vertragsabschluss hereingelegt worden ist, wie man Verträge anfechten
kann oder was man tun soll, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung
ist. Die Broschüre enthält weiters Hinweise auf Themen wie 
Rücktrittsrechte, unzulässige Vertragsbestandteile, 
Kostenvoranschläge, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen etc. 
und ist damit ein Beitrag zu einem besseren Schutz für die 
liechtensteinischen Konsumenten und Konsumentinnen.
Die Broschüre kann beim Amt für Handel und Transport, Austrasse 
15, 9490 Vaduz angefordert oder unter www.konsumentenschutz.llv.li 
heruntergeladen werden.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423 236 69 04

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