pafl: Neuer Leitfaden macht Liechtenstein fit für den Konsumentenschutz
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Januar (pafl) - "Die Schaffung des Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein sowie die Einrichtung der Konsumentenberatungsstelle bilden einen wichtigen Grundstein im Bemühen um die Einführung eines wirksamen Konsumentenschutzes. Die Regierung will sich auch in Zukunft für eine Entwicklung einsetzen, welche die Konsumenteninteressen angemessen berücksichtigt und stärkt", so Regierungschef-Stellverterter Klaus Tschütscher.
In diesem Sinne hat das Amt für Handel und Transport einen neuen Leitfaden ausgearbeitet. "Wir haben eine Reihe von Themen wie Vertragsabschlüsse, Haustürgeschäfte, mündliche Zusagen oder Lieferung nicht bestellter Waren informativ und übersichtlich in einer Broschüre zusammen gestellt. Diese Informationen sollen den Konsumenten und Konsumentinnen helfen ihr Recht durchzusetzen", fasst Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes für Handel und Transport den Inhalt der Broschüre kurz zusammen.
Konsumentenschutz ist eine Aufgabe, die viele Lebensbereiche betrifft: Er reicht vom Schutz der der Konsumenten vor Täuschung und Übervorteilung bei Vertragsabschluss, vor Produkten, die Gesundheit und Sicherheit gefährden, bis hin zum Schutz vor der Verführung der Werbung. Zudem gewinnt der Konsum in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Dabei ist die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten oft gefährdet: Als Kunden sind sie meistens keine gleichberechtigten Partner, da sie nicht den gleichen Zugang zu Informationen haben wie zum Beispiel die Unternehmen.
Wer kennt ihn nicht, den Staubsauger-Vertreter, der an der Haustür klingelt und dem Konsumenten stets das neueste Modell verkaufen will? Oder die klassischen Kaffeefahrten, welche meistens eine Überrumpelung der Teilnehmer zur Folge haben? Der Leitfaden zeigt anhand solcher Fälle, was eigentlich ein Vertrag ist. Wie ein Vertrag zustande kommt, was die Unterschrift für Wirkungen hat, ob man "Gekauftes" umtauschen kann, was man tun kann, wenn man beim Vertragsabschluss hereingelegt worden ist, wie man Verträge anfechten kann oder was man tun soll, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Die Broschüre enthält weiters Hinweise auf Themen wie Rücktrittsrechte, unzulässige Vertragsbestandteile, Kostenvoranschläge, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen etc. und ist damit ein Beitrag zu einem besseren Schutz für die liechtensteinischen Konsumenten und Konsumentinnen.
Die Broschüre kann beim Amt für Handel und Transport, Austrasse 15, 9490 Vaduz angefordert oder unter www.konsumentenschutz.llv.li heruntergeladen werden.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423 236 69 04