Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Revision der Arbeitslosenversicherung: In Schieflage geraten - Parlament muss korrigieren
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Bern (ots)
- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format unter http://presseportal.ch/de/pm/100003695 heruntergeladen werden -
Mit dem heutigen Entscheid verabschiedet der Bundesrat eine in Schieflage geratene AVIG-Revision. Sowohl leistungsseitig wie auch beim Schuldenabbau sind gravierende Mängel festzustellen.
Auf Seite der Leistungen besonders stossend ist der bundesrätliche Angriff auf die Bezugsdauer:
- Heute haben arbeitslose Personen ein Anrecht auf 400 Taggelder, wenn sie eine Beitragszeit von 12 Monaten aufweisen. In Zukunft soll nur noch 400 Taggelder beziehen können, wer innerhalb von zwei Jahren 18 Monate Beitragzeit ausweist. Wer unter diese Limite fällt, soll lediglich 260 Taggelder erhalten. Angesichts der Zunahme befristeter, oft prekärer Stellen ist diese Kürzung zynisch.
- Ebenfalls eine längere Beitragszeit von 22 Monaten (heute 18 Monate) müssten über 55jährige erwirtschaften, um wie heute 520 Taggelder erhalten zu können.
- Beitragsbefreiten (z.B. Wiedereinsteigerinnen) soll die Bezugsdauer von 260 auf 90 Tage verkürzt werden.
Die Einsparungen bei der Bezugsdauer von gut 300 Mio. Franken jährlich haben nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Gemeinden (Sozialhilfe) und für die Wirtschaft unerwünschte Konsequenzen: Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt wird erheblich erschwert, womit letztlich das Wirtschaftswachstum gehemmt wird. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Chance vertan, bei bestimmten Gruppen (z.B. Kulturschaffenden) bestehende Leistungs¬¬lücken zu schliessen.
Am Schuldenabbau wird nur noch halbherzig festgehalten. Zwar ist das Solidaritätsprozent noch Bestandteil der Botschaft, die ausserordentliche Lohnbeitragserhöhung wurde jedoch um die Hälfte reduziert. Damit verlängert sich der Schuldenabbau unnötig.
Der SGB fordert das Parlament dringend dazu auf, die Fehler des Bundesrates zu korrigieren und eine sozial ausgewogene AVIG-Revision zu präsentieren.
Kontakt:
Manuela Bruderer, Telefon: 031 / 377 01 11, Natel: 076 / 543 86 36