pafl: Veterinärwesen: Obligatorische Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit genehmigt und erlassen. Die Blauzungenkrankheit ist eine von Insekten übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Sie wird durch eine Virusinfektion verursacht und erreichte im Herbst 2007 die Schweiz. In der Nord- und Ostschweiz traten in der Folge rund ein Dutzend Fälle auf. Erkrankte Tiere leiden an offenen Stellen im Maul, Schwellungen am Kopf und Lahmheit, um nur die Hauptsymptome zu nennen, dies als Folge multipler Entzündungsprozesse. Nachdem nur die Impfung eine erfolgversprechende Prophylaxemassnahme darstellt, wurde die empfängliche Wiederkäuerpopulation in Liechtenstein wie in der benachbarten Schweiz flächendeckend geimpft.
Die Bluetongue-Impfverordnung (BTIV) orientiert sich dabei weitgehend am Entwurf der schweizerischen BVET-Amtsverordnung. Sie regelt die Durchführung der Impfaktion in diesem Jahr und ist daher bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Bestimmungen betreffend die Verantwortlichkeit, die Finanzierung und die Kostenbeteiligung entsprechen denjenigen von 2008 und entbinden die Tierhalter neuerlich von einer Beitragspflicht, verlangen hingegen wiederum deren Mithilfe bei der Durchführung der Schutzimpfungen. Die Impfungen müssen bis zum 31. Mai abgeschlossen werden. Der finanzielle Aufwand für die Durchführung der Schutzimpfung, welcher im Budget 2009 vorgesehen ist, beläuft sich auf rund 70'000 Franken.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10