pafl: Vereinfachung grenzüberschreitender Fusionen - Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 einen Bericht und Antrag zur Umsetzung der EWR-Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (Fusionsrichtlinie) verabschiedet. "Mit der Vorlage verfolgen wir das Ziel einer Vereinfachung von grenzüberschreitenden Fusionen im Europäischen Wirtschaftsraum, welche in Liechtenstein derzeit nur für die Rechtsformen der Europäischen Gesellschaft sowie der Europäischen Genossenschaft relativ einfach möglich sind", erklärt Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher. Die angestrebte Vereinfachung grenzüberschreitender Fusionen erfolgt durch eine Abänderung der aktienrechtlichen Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts, da die Regelungen der weiteren potentiell betroffenen Verbandspersonen ihrerseits auf das Aktienrecht verweisen.
Die Fusions-Richtlinie regelt auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer der betroffenen Gesellschaften, weshalb - dem Modell der Europäischen Gesellschaft folgend - eine Vorlage für ein entsprechendes Mitbestimmungsgesetz zu schaffen war.
Die geplante Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrecht wird darüber hinaus zum Anlass genommen, für die bis dato unbefriedigende Rechtslage im Rahmen der amtlichen Bestellung von Liquidatoren und die damit verbundene Frage der Kostentragung eine passende Lösung vorzuschlagen.
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