pafl: Totalrevision des Tierschutzgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie betreffend die Abänderung des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung verabschiedet. Das liechtensteinische Tierschutzgesetz wird im Januar 2009 zwanzig Jahre alt. Das Gesetz aus dem Jahr 1989 hat sich stark an das damalige schweizerische Tierschutzgesetz angelehnt - zwischenzeitlich ist in der Schweiz im September 2008 die total revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Auch die Tierschutzgesetzgebungen der umliegenden Länder Österreich und Deutschland wurden modernisiert. Nun soll auch in Liechtenstein das Tierschutzgesetz den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Das Tierschutzgesetz bezweckt die Beibehaltung eines im internationalen Vergleich hohen Schutzniveaus der Tiere in Liechtenstein. Eine Ausweitung erfährt dieses Schutzniveau insbesondere dahingehend, als künftig das ungerechtfertigte Töten eines Tieres verboten sein wird und optional Tierschutzbestimmungen auch auf wirbellose Tiere anwendbar sein werden. Im Übrigen steht die Verbesserung des Vollzugs im Vordergrund, wobei das Schwergewicht auf die neuen Vollzugsinstrumente Ausbildung und Beteiligung Dritter gelegt werden soll.
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Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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