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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Tierschutzgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 einen Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie betreffend 
die Abänderung des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung 
verabschiedet. Das liechtensteinische Tierschutzgesetz wird im Januar
2009 zwanzig Jahre alt. Das Gesetz aus dem Jahr 1989 hat sich stark 
an das damalige schweizerische Tierschutzgesetz angelehnt - 
zwischenzeitlich ist in der Schweiz im September 2008 die total 
revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Auch die 
Tierschutzgesetzgebungen der umliegenden Länder Österreich und 
Deutschland wurden modernisiert. Nun soll auch in Liechtenstein das 
Tierschutzgesetz den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Das Tierschutzgesetz bezweckt die Beibehaltung eines im 
internationalen Vergleich hohen Schutzniveaus der Tiere in 
Liechtenstein. Eine Ausweitung erfährt dieses Schutzniveau 
insbesondere dahingehend, als künftig das ungerechtfertigte Töten 
eines Tieres verboten sein wird und optional Tierschutzbestimmungen 
auch auf wirbellose Tiere anwendbar sein werden. Im Übrigen steht die
Verbesserung des Vollzugs im Vordergrund, wobei das Schwergewicht auf
die neuen Vollzugsinstrumente Ausbildung und Beteiligung Dritter 
gelegt werden soll.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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