pafl: Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie die Weisungen betreffend Ausstellung eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) beschlossen. Mit den Änderungen wird eine EG-Richtlinie vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt.
Sowohl in der Verkehrszulassungsverordnung wie auch in den Weisungen wird der Text des Führerauweis-Codes "78" angepasst. Es wird somit neu ausgeführt, dass eine Person, welche den Code "78" im Führerausweis eingetragen hat, nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal lenken darf (bisher "Fahrzeuge mit Automatikgetriebe"). Im Weiteren wird diese Einschränkung auch auf die Motorradkategorien (A und A1) ausgedehnt.
In der VZV werden zudem die in den Anhängen 10 (theoretische Prüfung) sowie 11 (praktische Prüfung) aufgeführten Mindestanforderungen angepasst. Neu werden beide Prüfungen um die Themen Tunnelsicherheit erweitert.
Kontakt:
Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21