pafl: Internationaler Tag gegen Rassismus
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. März (pafl) - Seit dem 21. März 1960, als eine friedliche Anti-Apartheidsdemonstration in Sharpeville, Südafrika, gewaltsam niedergeschlagen wurde, begeht die internationale Gemeinschaft jeweils am 21. März den Tag gegen Rassismus. An diesem Tag werden die Bemühungen im Kampf gegen Rassismus und in der Förderung von Toleranz und gegenseitigem Verständnis gewürdigt.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren vor allem für die Förderung gegenseitigen Verständnisses und der Integration von ausländischen Personen aktiv eingesetzt. Mit der Schaffung der Stabsstelle für Chancengleichheit und der Stelle eines Integrationsbeauftragten soll das integrationspolitische Prinzip "Fördern und Fordern" in allen Bereichen der Gesellschaft umgesetzt werden. Seit 2004 bemüht sich eine Arbeitsgruppe, welche sich aus Behördenvertretern und Mitgliedern der islamischen Gemeinschaften in Liechtenstein zusammensetzt, um die Anliegen der muslimischen Bevölkerung in Liechtenstein und um die Förderung von Toleranz und Respekt zwischen der muslimischen und der christlichen Bevölkerung. Auf Initiative der Arbeitsgruppe wurde ab dem Schuljahr 2007/2008 ein Religionsunterricht in deutscher Sprache für muslimische Kinder an Primarschulen eingeführt. Gegenwärtig befasst sich die Arbeitsgruppe unter anderem mit der Suche nach Möglichkeiten für letzte Ruhestätten für Muslime in Liechtenstein.
Was rassistisch motivierte Gewalt angeht, liessen im vergangenen Jahr vor allem die Ausschreitungen anlässlich des "Oktoberfests" in Mauren zwischen einer Gruppe rechtsextremer Personen aus Liechtenstein und der Schweiz gegen Personen mit türkischer Herkunft aufhorchen, an welchen ein Polizist mit einem Steinwurf und eine weitere Person mit Schlägen und Tritten schwer verletzt wurden. Die Polizei erstattete Anzeige gegen insgesamt sieben Personen, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beleidigung. Ausserdem wurde für die Taten ein rassendiskriminierendes Motiv geltend gemacht. Das Obergericht bestätigte ein Urteil des Landgerichts, das zwei Personen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und teils wegen Raufhandels zu sieben Monaten teilbedingter Haft verurteilt hatte. Zwei Personen wurden freigesprochen. Das Urteil gegen drei weitere Personen, welche der liechtensteinischen rechten Szene zuzuordnen sind, wird im April erwartet.
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