pafl: Verordnung über die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. März 2009 die Verordnung über die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen erlassen. Die Verordnung regelt detailliert die Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Matura für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen.
In den einzelnen Artikeln wird die Bestellung von Examinatoren, die Erarbeitung, Einreichung und Prüfung der Maturaaufgaben sowie die konkrete Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen geregelt. Ausserdem werden die Fächer definiert, in denen eine Prüfung durchgeführt werden muss, sowie deren Relation und Gewichtung. Des weiteren regelt die Verordnung die Kriterien für das Bestehen der Matura sowie die Wiederholungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Mit der Abänderung des Schulgesetzes vom 14. März 2007 haben bewilligte Privatschulen in Liechtenstein das Recht erhalten, auf die Matura oder Berufsmatura vorzubereiten. Bei Bedarf werden einmal jährlich staatliche Maturitäts- und Berufsmaturitätsprüfungen für Privatschüler durchgeführt. Das Nähere hierzu hat die Regierung gemäss Schulgesetz per Verordnung zu regeln.
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