pafl: Organismengesetz in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. März 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Umgang mit Organismen (Organismengesetz; OrgG) genehmigt. Die Übernahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt in das EWR-Abkommen bedingt verschiedene Änderungen des liechtensteinischen Gesetzes über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen.
Im Zuge der Überprüfung der notwendigen Anpassungen des bestehenden Gesetzes hat sich gezeigt, dass eine Totalrevision respektive die Schaffung eines neuen, umfassenden Gesetzes über den Umgang mit Organismen angezeigt ist. Gründe hierfür sind der Rechtsanpassungsbedarf zur Umsetzung der EG-Richtlinie, die weiterführende Harmonisierung des liechtensteinischen Umweltrechtes mit jenem der Schweiz sowie die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, welche sich aus der zunehmenden Problematik in Zusammenhang mit gebietsfremden Organismen ergeben.
Die Anpassungen aufgrund der EG-Richtlinie umfassen im Wesentlichen die Aufhebung des Verbots von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen respektive den Erlass entsprechender Verfahrensbestimmungen im Einklang mit der Richtlinie. Zudem kann das im bestehenden Gesetz festgelegte Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von im EWR-Raum bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr aufrechterhalten werden.
Weiters ist aufgrund der EWR-rechtlichen Ausgangslage im Organismengesetz eine gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Koexistenzverordnung zu schaffen. Mit dieser Verordnung sollen die Auflagen und Voraussetzungen für den Anbau gentechnisch veränderten Kulturen in der Landwirtschaft geregelt werden. Dabei ist den ausgesprochen kleinräumigen Verhältnissen in Liechtenstein, der starken Parzellierung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und dem hohen Anteil der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nach den Regeln des Biolandbaus sowie der integrierten Produktion Rechnung zu tragen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 3. Juli 2009. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 97