pafl: Stärkung des Einlagenschutzes bei den liechtensteinischen Finanzinstituten
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. März 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes sowie des Investmentunternehmensgesetzes an den Landtag verabschiedet. Dieser Bericht und Antrag dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Aufgrund der vor allem im dritten Quartal 2008 ausgelösten und bis heute andauernden Marktturbulenzen hat der Rat der Europäischen Union am 7. Oktober 2008 im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzsektor, die Sicherstellung seines reibungslosen Funktionierens, die Stabilisierung der Finanzmärkte und ganz allgemein auf den Kundenschutz entschieden, Massnahmen im Bereich des Einlagenschutzes zu ergreifen.
Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag sieht vor, die in einem Konkursfall geschützte Summe von heute 20'000 Euro auf 100'000 Franken zu erhöhen. Dies hat zur Folge, dass die liechtensteinischen Anleger von einer noch grösseren Sicherheit ihrer Einlagen profitieren. Zudem wird auch gewährleistet, dass die liechtensteinischen Banken gegenüber anderen Finanzplätzen nicht benachteiligt werden. Der Liechtensteinische Bankenverband hat die Erhöhung der Deckungssumme bereits freiwillig auf den 1. April 2009 beschlossen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Deckungssumme erfolgt auch eine Privilegierung von Freizügigkeitskonten bei liechtensteinischen Banken. Diese Änderung gewährleistet, dass Freizügigkeitkonten im Falle eines Deckungsfalles eigenständig betrachtet werden und nicht zu eventuell anderen bestehenden Einlagen eines Kunden gezählt werden.
Die Europäische Union zieht in Betracht, nach eingehender Überprüfung der Situation, die Deckungssumme in einem zweiten Schritt per 1. Januar 2011 auf 100'000 Euro zu erhöhen. Damit dieser Schritt in Liechtenstein vorbereitet ist, wenn die Europäische Union entsprechende Beschlüsse fasst, beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Regierung, des Bankenverbandes und der Finanzmarktaufsicht mit der grundsätzlichen Prüfung des Aufbaus der Einlagensicherung in Liechtenstein. Die entsprechenden Erkenntnisse der Arbeitsgruppe werden der Regierung im Sommer 2009 vorgelegt.
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