pafl: Beitritt zum Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend den Patentrechtsvertrag, die Ausführungsordnung zum Patentvertrag und die Gemeinsamen Erklärungen der Diplomatischen Konferenz zum Patentrechtsvertrag und zur Ausführungsordnung zum Patentrechtsvertrag, alle vom 1. Juni 2000.
Am 1. Juni 2000 konnte in Genf der Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty) abgeschlossen werden. Zu den Erstunterzeichnern gehörte unter anderem die Schweiz. Dieses Abkommen harmonisiert gewisse Formalitäten des Patentrechts und trägt damit zu grösserer Rechtssicherheit für die Nutzer des Patentsystems in einem zunehmend globalen Umfeld bei. Vereinheitlicht werden bestimmte Formalerfordernisse im Zusammenhang mit der Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents, die nationalrechtlich sehr unterschiedlich geregelt sind. So legt der Vertrag unter anderem die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldedatums eines Patentgesuchs fest, regelt die formellen Anforderungen an ein solches Gesuch, bestimmt die Handlungen, für welche die Bestellung eines Vertreters nicht vorgeschrieben werden darf, reduziert die Übersetzungslast und beugt dem Rechtsverlust als Folge einer versäumten Frist vor.
Die Eidgenössischen Räte haben den Patentrechtsvertrag am 22. Juni 2007 zusammen mit den notwendigen Anpassungen des Patentgesetzes genehmigt. Er ist am 1. Juli 2008 für die Schweiz in Kraft getreten. Der Patentrechtsvertrag sowie die notwendigen Anpassungen des Schweizer Patentgesetzes werden über die Anlagen I und II zum Patentschutzvertrag vom 22. Dezember 1978 mit der Schweiz, nach welchem Liechtenstein und die Schweiz ein einheitliches Patentschutzgebiet bilden, bereits angewendet. Liechtenstein tritt jedoch in der Praxis allen relevanten Abkommen dessen ungeachtet als selbstständiges Mitglied bei. Dies ist vor allem auch für die Beziehungen Liechtensteins zu Drittstaaten von Bedeutung.
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