pafl: Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) verabschiedet, welches unter anderem die Anwendung des Prämientarifs regelt. Mit der Änderung soll ein Artikelabsatz gestrichen werden, welcher darauf hinweist, dass Arbeitnehmer eines Betriebes nach einzelnen Gruppen verschiedenen Klassen und Stufen zugeteilt werden können. Gemäss Unfallversicherern und dem Amt für Gesundheit würde die Anwendung des Absatzes langfristig zu Prämienerhöhungen führen.
Zur Prämienbemessung werden die versicherungspflichtigen Betriebe in Klassen und Stufen eingeteilt. Der Risikoverlauf dieser Klassen und Stufen bestimmt die Prämie aller darin eingeteilten Betriebe. In Artikel 80a Absatz 2 wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer eines Betriebes auch nach einzelnen Gruppen verschiedenen Klassen und Stufen zugeteilt werden können. Die Unfallversicherer haben nun vereinbart, dass dieser Teil des Gesetzes keine Anwendung finden soll, da sie zu einigen Nachteilen für das ganze System der obligatorischen Unfallversicherung führe.
So würde durch die geringe Anzahl an versicherten Betrieben die Tarifkalkulation durch die Anwendung des Absatzes zusätzlich erschwert. Die Solidarität unter den Versicherten und unter den versicherten Betrieben würde gefährdet, ebenso wie die Solidarität und Gleichbehandlung innerhalb der einzelnen Betriebe. Die Mitarbeiterzuteilung bei Tätigkeit in mehreren Bereichen wäre ausserdem nicht eindeutig und die Überprüfbarkeit würde sehr schwierig und aufwändig, was zu steigenden Verwaltungskosten und somit langfristig zu Prämienerhöhungen führen würde. Die Unfallversicherer und das Amt für Gesundheit sprechen sich deshalb mit der Änderung des Gesetzes für eine ersatzlose Streichung dieser Passage aus.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Mai 2009. Der Bericht kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 28