pafl: Rechtshilfeersuchen Liechtensteins abgelehnt
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. April (pafl) - Liechtenstein stellte im Zuge der Ermittlungen betreffend den Datendiebstahl bei einem liechtensteinischen Finanzinstitut ein Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland. Dieses wurde abschlägig beantwortet.
Das Ressort Justiz hat heute sein Bedauern und seinen Rechtsstandpunkt in einem Brief an die deutschen Behörden zum Ausdruck gebracht. Im Schreiben bittet das Ressort Justiz die deutschen Behörden um eine ausführliche Darlegung der Gründe für diesen Negativbescheid.
"Aus Liechtensteinischer Sicht wären alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtshilfe gegeben. Aus diesem Grund bedauere ich die Entscheidung Deutschlands", betont Justizministerin Aurelia Frick. "Im Schreiben an die deutschen Behörden bitten wir zudem um eine stichhaltige Begründung der Ablehnung. Die uns vorliegenden Argumente sind für mich nicht nachvollziehbar."
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85