pafl: Antirassismuskonferenz beendet Beratungen
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. April (pafl) - Nach einem tumultösen Beginn am Montag schloss die UNO-Konferenz über die Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und verwandter Intoleranz am Freitag in Genf ihre Arbeiten mit der Verabschiedung des Konferenzberichts ab. Neben den Länderdelegationen nahmen auch über hundert Nichtregierungsorganisationen an der Konferenz teil und machten in zahlreichen Nebenveranstaltungen auf diverse Aspekte des Konferenzthemas aufmerksam.
Der Konferenzbericht enthält insbesondere das Schlussdokument, welches bereits am Dienstagnachmittag im Konsens verabschiedet worden war. Diese frühe Verabschiedung war möglich geworden, nachdem sich die Delegationen am Freitag vor Beginn der Konferenz nach wochenlangen, zähen Verhandlungen auf einen Text hatten einigen können. Das Schlussdokument legt auf 16 Seiten ausführlich dar, in welchen Bereichen die internationale Gemeinschaft dringlichen Handlungsbedarf zur wirksameren Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und verwandter Intoleranz sieht. Es bildet damit eine wichtige politische Grundlage für die Fortführung der Bemühungen zur Rassismusbekämpfung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Als zentrales Rechtsinstrument zur weltweiten Bekämpfung von Rassismus wird das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bekräftigt. Dieses zählt derzeit 173 Vertragsstaaten, darunter Liechtenstein.
Eines der besonders umstrittenen Themen während den Verhandlungen zum Schlussdokument war die Forderung nach verstärkten strafrechtlichen Massnahmen zur Verhinderung verletzender Äusserungen über Religionen und religiöse Ansichten. Dem möglichen Konflikt zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäusserung wird in Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte Rechnung getragen. Dieser schreibt vor, dass jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, durch Gesetz zu verbieten ist. Gleichzeitig hält Artikel 19 des gleichen UNO-Übereinkommens fest, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nur bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden darf, die erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer oder für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Dem Spannungsfeld in der konkreten Umsetzung dieser völkerrechtlichen Grundlage wird das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte eine Reihe von Veranstaltungen widmen, an denen die praktische Anwendung dieser Bestimmungen in verschiedenen Weltregionen untersucht wird. Das Schlussdokument der Konferenz unterstreicht in diesem Zusammenhang die grosse Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäusserung für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft und die wichtige Rolle, welche die Ausübung dieses Rechts bei der Rassismusbekämpfung spielen kann. Gleichzeitig wird Besorgnis über Fälle von rassischer oder religiöser Intoleranz und Gewalt sowie über die Verbreitung von negativen Stereotypen über Religionsangehörige und Ausländer geäussert.
Liechtenstein nahm an den Verhandlungen über das Schlussdokument aktiv teil und brachte diverse Textvorschläge ein. Diese fanden beispielsweise in den Bestimmungen über den Schutz von intern vertriebenen Personen vor Diskriminierung und in der Bekräftigung der wichtigen Rolle regionaler Organisationen bei der Rassismusbekämpfung ihren Niederschlag.
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