pafl: EWR-Richtlinie zur Gleichwertigkeit von Abschlussprüfern aus Drittländern
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2009 einen Bericht und Antrag betreffend eines Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses verabschiedet, welcher die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlussprüfern und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittländern regelt. Die Europäische Kommission hat die Entscheidung über eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften im Juli 2008 erlassen. Es wird angestrebt, die nationale Umsetzung dieser Entscheidung mit der Implementierung der sogenannten Abschlussprüfer-Richtlinie einzubeziehen.
Gemäss der Abschlussprüfer-Richtlinie haben die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten alle Prüfer und Prüfungsunternehmen aus Drittländern zu registrieren, die eine Abschlussprüfung für bestimmte ausserhalb der Gemeinschaft eingetragene Unternehmen durchführen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt innerhalb der Gemeinschaft zugelassen sind. Ausserdem haben die Mitgliedstaaten die registrierten Abschlussprüfer und -prüfungsgesellschaften aus Drittländern nach der Richtlinie ihrem Aufsichtssystem, ihrem Qualitätssicherungssystem sowie ihren Untersuchungen und Sanktionen zu unterwerfen.
Mit der genannten Entscheidung wird es Drittlandabschlussprüfern und -abschlussprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierte Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
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