pafl: Schaffung eines Personen-Freizügigkeitsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2009 einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personen-Freizügigkeitsgesetz; PFZG) verabschiedet. Da der Anwendungsbereich des Ausländergesetzes lediglich sogenannte Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige umfasst, soll mit dem PFZG eine Regelung für EWR- und Schweizer Staatsangehörige geschaffen werden; sie besitzen ausländerrechtlich eine privilegierte Stellung gegenüber Drittstaatsangehörigen.
Bislang fungierte das schweizerische Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) als gesetzliche Grundlage für die fremdenpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Liechtenstein. Daneben kommt der Personenverkehrsverordnung (PVO) massgebliche Bedeutung zu, welche insbesondere die völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gegenüber dem EWR und der Schweiz umsetzt. In der Personenverkehrsverordnung waren sowohl die Rechtsstellung der EWR- und Schweizer Staatsangehörigen geregelt, als auch - bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar 2009 - die Rechtsstellung von Drittausländern.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 12. Juli 2009. Der Bericht kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Inneres
Karin Wille, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 23